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Dienstcode: 1222

Pharmazeutische Versorgung

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Beschreibung

Arzneimittel werden in verschiedene Gruppen eingeteilt.

Arzneimittel der Klasse A – unentbehrliche Arzneimittel und Arzneimittel für chronische Krankheiten, die vom Landesgesundheitsdienst mit Ausnahme des Tickets übernommen werden.
Das Ticket für die pharmazeutische Versorgung beträgt 2,00 Euro für die Verschreibung eines Medikaments und 4,00 Euro für die Verschreibung von zwei oder mehr Medikamenten.
Für unterhaltsberechtigte Kinder wird eine Zuzahlung von 1,00 Euro für die Verschreibung eines Medikaments und 2,00 Euro für die Verschreibung von zwei oder mehr Medikamenten erhoben.

Die Kosten für Arzneimittel der Klasse C werden vollständig von dem Patienten oder der Patientin getragen.


Wer kann den Dienst nutzen

Italienischer Staatsbürger oder italienische Staatsbürgerin und im Nationalen Gesundheitsdienst eingetragen.
 

Voraussetzungen

Für Arzneimittel des Typs A

Von den oben genannten Regeln ausgenommen sind folgende Kategorien von Personen, für die ein Beitrag von 1,00 Euro vorgesehen ist.
  • Invaliden, die nicht vollständig befreit sind;
  • Sozialrentenempfänger und deren Angehörige;
  • Personen über 65 Jahre mit einem Haushaltseinkommen von weniger als 36.151,98 Euro pro Jahr;
  • Inhaber von Mindestpensionen über 60 Jahre sowie Arbeitslose und deren unterhaltsberechtigte Familienangehörige. Sie müssen einer Haushaltsgemeinschaft mit einem Gesamteinkommen von weniger als 8.263,31 Euro pro Jahr angehören, das auf bis zu 11.362,05 Euro pro Jahr erhöht wird, wenn ein Ehepartner vorhanden ist, sowie um 516,46 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind;
  • Personen, die bei der Arbeit verletzt wurden oder an Berufskrankheiten leiden;
  • Inhaber von verschreibungspflichtigen Rezepten für die magistrale Zubereitung von Cannabis.

Für Arzneimittel des Typs C

Ausnahmen:
  • Kriegsinvaliden und Terrorismusopfer mit einem Befreiungscode (G01, G02, V01, V02) können Arzneimittel des Typs C zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes erhalten. Die Ärztin oder der Arzt bescheinigt den nachgewiesenen therapeutischen Nutzen des Arzneimittels für die Patientin oder den Patienten (max. 2 Packungen pro Rezept);
  • Generika - Medikamente, die bei gleicher Qualität und Wirksamkeit preiswerter sind als patentgeschützte Arzneimittel. Die Bürger und Bürgerinnen müssen den Preisunterschied zahlen, wenn sie das patentierte Medikament bevorzugen, mit Ausnahme von Kriegsinvaliden und Terrorismusopfern;
  • Arzneimittel mit Vermerken - Arzneimittel, deren Verordnungsfähigkeit zu Lasten des gesamtstaatlichen Gesundheitsdienstes auf bestimmte Fälle oder Pathologien beschränkt ist (der Arzt oder die Ärztin muss den AIFA-Vermerk auf das Rezept schreiben).

Was benötigen Sie

Um pharmazeutische Versorgung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorlegen:
  • Rezept, das von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt wurde, der beim Nationalen Gesundheitsdienst beschäftigt ist oder vertragsgebunden ist;
  • Wenn Sie EU-Bürger oder -Bürgerin sind, müssen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorlegen.
Kosten:
  • Bei Arzneimitteln der Klasse A müssen Sie eine Zuzahlung von 2 Euro pro Einzelpackung bis zu einem Höchstbetrag von 4 Euro für zwei oder mehr Packungen leisten, sofern keine Befreiung vorliegt.
  • Für bestimmte Kategorien beträgt das Ticket 1 Euro pro Rezept.
Siehe auch: Ticketbefreiung und Selbstbeteiligungen an der Gesundheitsausgabe.
 

Zeiten und Fristen

Die Verschreibung (Rezept) ist je nach verordneter Therapie 30 Tage oder 10 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.