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Dienstcode: 1710

Organspende 

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Beschreibung

Die Organspende ist ein anonymer, freiwilliger, unentgeltlicher und bewusster Akt, der große gesellschaftliche Solidarität zum Ausdruck bringt.

Wenn ein Organ seine Funktion endgültig verliert und der Patient oder die Patientin nicht mehr auf Therapien anspricht, kann eine Transplantation die einzige Überlebenschance sein. Trotz des medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritts ist es noch nicht möglich, Organe künstlich herzustellen. Deshalb ist die Spende die einzige Möglichkeit, Transplantationen durchzuführen und Leben zu retten.

Jeder und jede von uns kann Leben retten mit einem klaren „Ja“ zur Organspende.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle volljährigen Bürger und Bürgerinnen können festlegen, ob sie nach ihrem Tod Organe und Gewebe spenden möchten. Sie erklären die Entscheidung mit einem "Ja" für die Zustimmung oder mit einem "Nein" für die Ablehnung.

Auf Wunsch haben Sie in der Gemeinde auch die Möglichkeit, sich zu enthalten: "Ich äußere mich nicht". In diesem Fall geben Sie keine Erklärung ab und verschieben die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt.

Falls Sie Erklärung abgeben, entscheiden im Todesfall die Angehörigen, ob der Verstorbene oder die Verstorbene einer Organspende zugestimmt hätte.


Voraussetzungen

Um Ihren eigenen Willen zu äußern, müssen Sie lediglich volljährig sein.


So wird es gemacht

Zustimmung zur Organspende

Folgende Optionen stehen den volljährigen Bürger und Bürgerinnen zur Verfügung. Hier finden Sie mehr Infos zu den Optionen.

  • In der Gemeinde: durch Unterzeichnung des Formulars zur Willenserklärung bei der Ausstellung oder Verlängerung der Identitätskarte. Weitere Informationen finden Sie in diesem anschaulichen Video.
  • Mithilfe des Formulars des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Formulars des Südtiroler Sanitätsbetriebs). Es muss unterzeichnet und beim Gesundheitssprengel, bei dem Hausarzt oder der Hausärztin oder beim Meldeamt der Gemeinde abgegeben werden.
  • Mithilfe eines Formulars des AIDO vom Italienischen Verband für Organ-, Gewebe- und Zellspende. Das Formular kann online ausgefüllt werden, der Zugriff erfolgt mit SPID oder digitaler Unterschrift. Andernfalls können Sie vor Ort in einer der Geschäftsstellen der Vereinigung die Zustimmung geben.
  • Mithilfe der Spenderkarte des CNT oder der blauen Karte des Gesundheitsministeriums (sceglididonare.it) oder einer der Donor Cards, die von den Fachverbänden ausgegeben werden. In diesem Fall muss die Karte ausgedruckt und zu den persönlichen Dokumenten gelegt werden; zudem sollte die Entscheidung den Angehörigen mitgeteilt werden.
  • Ein formloses Blatt, auf dem der eigene Wille vermerkt ist. Schreiben Sie auf das Blatt das Datum und die Unterschrift und legen es bei den persönlichen Dokumenten ab. Zudem sollte Ihre Entscheidung den Angehörigen mitgeteilt werden.

Zustimmung wieder rückgängig machen 

Falls Sie Ihre Meinung ändern, können Sie bei die bei der Erneuerung des Personalausweises abgegebene Erklärung jederzeit ändern. In diesem Fall muss eine neue Erklärung auf einem der gesetzlich vorgesehenen Wege abgegeben werden:

  • beim SB;
  • über die AIDO;
  • mit der Donor Card;
  • durch eine Willenserklärung auf einfachem Papier;
  • oder über die Website sceglididonare.it.

Für eine mögliche Spende gilt stets die zuletzt abgegebene Willenserklärung.


So geht es weiter

Die beim Meldeamt oder in anderer Form abgegebenen Erklärungen werden im Transplantations-Informationssystem erfasst. Im Todesfall rufen die Ärzte oder Ärztinnen diese Erklärungen ab, um zu prüfen, ob eine Willenserklärung zur Organspende vorliegt.

  • Bei Zustimmung zur Spende dürfen nach dem Tod Organe und/oder Gewebe zum Zweck der Transplantation entnommen werden.
  • Bei dokumentierter Ablehnung ist eine Organ- und/oder Gewebespende nach dem Tod nicht zulässig.
  • Liegt keine Erklärung hinsichtlich der Organ- und Gewebespende vor, ist die Entnahme nur zulässig, wenn die berechtigten Angehörigen der Spende nicht widersprechen. Berechtigte Angehörige sind in folgender Reihenfolge: nicht getrennt lebende Ehepartner, Lebensgefährte oder Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft, volljährige Kinder und Eltern. Wenn sich diese Angehörigen gegen die Spende aussprechen, ist eine Entnahme nicht zulässig.
  • Bei minderjährigen Personen entscheiden stets die Eltern. Ist auch nur ein Elternteil dagegen, darf keine Entnahme erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Werden mich die Ärzte und Ärztinnen nicht mehr behandeln und nicht alles tun, um mein Leben zu retten, wenn ich einer Organspende zustimme?

Nein, das stimmt nicht. Die medizinische Betreuung hat für Ärzte und Ärztinnen sowie für das Pflegepersonal immer oberste Priorität – unabhängig davon, wie man zur Organspende steht. Erst wenn alle medizinischen Maßnahmen nicht mehr wirksam sind und der Tod eintritt, kann über eine Organentnahme nachgedacht werden. Es gibt also keine unterschiedlichen Behandlungswege je nach persönlicher Einstellung zur Organspende.

Ist es möglich, nach dem Hirntod wieder aufzuwachen?

Nein, das ist unmöglich. Der Hirntod ist ein klar definierter klinischer Zustand und völlig anders als beispielsweise ein Koma. Beim Hirntod kommt es zum vollständigen und irreversiblen Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen. Die Person atmet nicht mehr selbstständig, ist ohne Bewusstsein, kann keine Körperfunktionen wie Temperatur oder Blutdruck mehr regulieren – und ist nicht mehr wiederzubeleben.

Kann ich meine Organe nur an meine Angehörigen spenden?

Nein, wenn man seinen Willen zur Organspende erklärt, ist es nicht möglich, bestimmte Empfänger oder Empfängerinnen zu benennen, denen die gespendeten Organe oder Gewebe nach dem Tod zukommen sollen. Die Eignung zur Transplantation wird immer von den Ärzten und Ärztinnen anhand präziser Untersuchungen beurteilt. Die Organspende ist immer anonym, freiwillig, unentgeltlich und bewusst.

Was ist das Nationale Transplantationszentrum?

Das Nationale Transplantationszentrum (Centro Nazionale Trapianti – CNT) ist die technisch-wissenschaftliche Einrichtung, die für die Koordinierung des Nationalen Transplantationsnetzwerks zuständig ist. Dieses Netzwerk steht dem Gesundheitsministerium, den Regionen und den Autonomen Provinzen Trient und Bozen zur Verfügung.

Die Autonome Provinz Bozen arbeitet zudem eng mit dem Eurotransplant-Netzwerk über die Universitätsklinik Innsbruck zusammen.

Für detaillierte Informationen können Sie sich per E-Mail an infocnt@iss.it, cpt@sabes.it oder persönlich an den Südtiroler Sanitätsbetrieb wenden.



Zuständige Stelle

Landeszentrum Transplantation der Autonomen Provinz Bozen

Lorenz-Böhler-Straße 5, Bozen
Telefon: +39 0471 43 77 50
E-Mail: cpt@sabes.it

Ärztlicher Landeskoordinator

Dr. Martin Kaufmann