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Dienstcode: 3133

Ordentliche Beiträge für kulturelle Tätigkeiten für die italienische Sprachgruppe

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Beschreibung

Gewährung von wirtschaftlichen Vorteilen an private, öffentliche Körperschaften (Vereine, Genossenschaften, Ausschüsse, Stiftungen usw.), die in der Regel keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, für die Durchführung kultureller oder künstlerischer Aktivitäten (Zuschüsse für Aktivitäten). Sie gilt auch für die Anschaffung von funktioneller Ausrüstung für kulturelle Aktivitäten sowie für die Renovierung und Modernisierung von Kultureinrichtungen (Investitionszuschüsse).
Folgende Arten von wirtschaftlichen Vorteilen sind in den Rechtsvorschriften vorgesehen und in diesem Dienst enthalten:

  • Ordentliche Beiträge für jährliche kulturelle Aktivitäten;
  • ergänzende Beiträge;
  • Beiträge für spezifische Initiativen;
  • Beiträge für Investitionen;
  • Zuweisungen.

Wer kann den Dienst nutzen

Körperschaften, Stiftungen, Vereine einschließlich zeitweiliger Zweckgemeinschaften (ZZG) laut Artikel 39, Genossenschaften und Komitees einschließlich zeitweiliger Zweckkomitees mit bereits mindestens zwei Jahren kontinuierlicher Tätigkeit im Land, die gemäß Satzung ausschließlich oder vorwiegend im Kultur- und Kunstbereich tätig sind.


Voraussetzungen

Die Organisation muss:

  • seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen eine Tätigkeit in der Provinz ausüben;
  • per Gesetz ausschließlich oder überwiegend kulturelle oder künstlerische Tätigkeiten ausüben;
  • Initiativen für die Gemeinschaft und nicht nur für ihre Mitglieder ergreifen;
  • mindestens fünf vollwertige Mitglieder haben, die ihre Mitgliedsbeiträge entrichtet haben (Kulturvereine); für Genossenschaften siehe die sektoralen Vorschriften;
  • eine positive Bilanz/Rechnungslegung haben

Was benötigen Sie

Um ordentliche und zusätzliche Beiträge zu beantragen, müssen Sie Folgendes nachweisen:

  1. SPID oder elektronische Identitätskarte für den Zugang zum Bürgernetz (myCIVIS);
  2. Wenn Sie zum ersten Mal einen Beitragsantrag stellen, müssen Sie beim Amt für Kultur einen Antrag auf Erteilung einer Vollmacht einreichen. Die Vollmacht ist die Ermächtigung, Ihre persönliche SPID im Namen und im Auftrag der kulturellen Organisation zu verwenden und wird nur einmal beantragt;
  3. die folgenden Dokumente:
    • einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeit, die Gegenstand des Antrags ist;
    • einen Bericht über die im Jahr vor der Beantragung der Finanzhilfe durchgeführte Tätigkeit;
    • die Gründungsurkunde und die Satzung, die bei der Agentur für Einnahmen registriert sind, wenn der Antrag zum ersten Mal gestellt wird oder bei Änderungen dieser Dokumente;
    • der letzte Jahresabschluss (bei einem Antrag auf einen Zuschuss von mehr als 50.000,00 €) oder die Kapitalflussrechnung (bei einem Antrag auf einen Zuschuss von weniger als 50.000,00 €), zusammen mit dem Protokoll der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
  4. Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen, die virtuell oder physisch zahlbar ist.

So wird es gemacht

Ordentliche und zusätzliche Beiträge

  • Falls Sie dies noch nicht getan haben, können Sie die Vollmacht wie folgt anfordern: Handbuch für die Verwaltung der Vertretungen in myCIVIS;
  • Füllen Sie das Beitragsantragsformular hier aus Online-Dienst myCIVIS und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch;
  • Laden Sie die Vorschau herunter und überprüfen Sie, ob alle eingegebenen Daten korrekt sind;
  • Senden Sie den Antrag.

Beiträge für spezifische Initiativen und Investitionen

Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Finanzierung muss gestellt werden, bevor die entsprechenden Ausgaben getätigt werden. Vor der Einreichung des Antrags getätigte Ausgaben sind nicht förderfähig.