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Dienstcode: 2076

Mietbeiträge an Genossenschaften

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Beschreibung

Der Dienst sieht Förderungen zu Gunsten von Sozialgenossenschaften und besonderen Arten von Arbeitsgenossenschaften für Mietkosten vor - bis höchstens 50 Prozent des Mietzinses.

 

Die Beiträge werden im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gewährt.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Genossenschaftliche Körperschaften.


Voraussetzungen

Die vorgesehenen Fördermaßnahmen können von folgenden Genossenschaftstypen beansprucht werden:

1. Genossenschaften:
  • die in im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften eingetragen und „aktiv“ sind;
  • die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben und ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.

Darüber hinaus müssen die oben genannten Unternehmen zu folgenden Kategorien gehören: 

  • Sozialgenossenschaften („Typ A“ oder „Typ B“);
  • es muss sich um Produktions- und Arbeitsgenossenschaften handeln. Sie bestehen zu mindestens 60 % aus Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die infolge eines Konkurses oder eines anderen Insolvenzverfahrens entlassen worden sind. Diese Entlassung erfolgt infolge der endgültigen Schließung des Unternehmens oder eines erheblichen Personalabbaus.
  • Es sind Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, die die Leitung von Unternehmen übernehmen. Diese Genossenschaften bestehen zu mindestens 60 % aus Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die mindestens ein Jahr bei dem zu übernehmenden Betrieb beschäftigt waren. Diese Genossenschaften sind Produktions- und Arbeitsgenossenschaften;
  • Genossenschaften, die innovative unternehmerische Tätigkeiten oder Tätigkeiten von besonderer sozialer Bedeutung ausüben;
  • Genossenschaften, die unternehmerischen Tätigkeiten ausüben, mit besonderem Schwerpunkt auf der beruflichen Bildung und der Eingliederung von Frauen und Jugendlichen in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifizierung, Umschulung und beruflichen Integration von Menschen, die Schwierigkeiten bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben. Dieser Zielsetzungen müssen aus den statutarischen Vorgaben hervorgehen und in der Tätigkeit der Genossenschaft vorwiegenden Charakter haben;
  • Bürgergenossenschaften und Sozialunternehmen in Form von Genossenschaften, die keine Sozialgenossenschaften sind.
  1. Förderbare Initiativen:
  • Anmietung von Liegenschaften für die Druchführung der Tätigkeit der Genossenschaft, einschließlich jener zur landwirtschaftlichen Nutzung, bis höchstens 50 Prozent des Mietzienses.
  1. Beibehaltung der Förderungen:

Es müssen die vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen für den Genossenschaftstyp eingehalten werden, aufgrund dessen die Förderungen gewährt wurden. Diese Beschränkungen gelten für die gesamte Dauer der Genehmigung des Beitrages.
 

 

 


Was benötigen Sie

Für den Antrag auf Mietbeitrag sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

Die Anträge müssen auf eigenen, vom zuständigen Landesamt bereitgestellten Vordrucken abgefasst, in ein PDF-Format umgewandelt, digital unterzeichnet und durch eine einzige PEC-Mitteilung dem zuständigen Landesamt übermittelt werden.  

Dem Gesuch müssen beigelegt werden:

  • Betriebsentwicklungsplan mit:
    a) Ursprung und wichtigste Ereignisse der Genossenschaft;
    b) ausgeübte Tätigkeit (Standort der Genossenschaft, angebotene Dienstlaiestungen, Nutznießer der Leistungen;
    c) Businessplan mit einem Bezugszeitrahmen von mindestens drei Jahren;
  • Kopie des unterzeichneten Mietvertrages; 
  •  
  • positive Bewertung des Businessplans und der Führungskompetenzen durch die Revisionsbehörde für die entsprechende Implementierung bei Investitionsausgaben von mindestens 40.000 Euro
 

Die vorgesehenen Stemplegebühren bezüglich des Förderungsansuches sind zu eintrichten. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.

 


So wird es gemacht

Die Beitragsanträge müssen beim Amt für Genossenschaftswesen unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare eingereicht werden, die ausschließlich mit zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse zu senden sind: gen.coop@pec.prov.bz.it.

 


So geht es weiter

Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft mit zertifizierte elektronische Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.

 

Das Vergabeverfahren wird innerhalb von 120 Tagen abgeschlossen. Vorbehalten bleiben die Unterbrechungen gemäß Art. 4 des Landesgesetzes Nr. 17 vom 22. Oktober 1993 (Regelung des Verwaltungsverfahrens). Anschließend erhält die Genossenschaft die entsprechende Mitteilung mit zertifizierter E-Mail (PEC).

 


Zeiten und Fristen

Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, im PDF-Format bei der folgenden PEC-Adresse eingereicht werden: gen.coop@pec.prov.bz.it
Die Ausgaben für mehrjährige Projekte, die in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan enthalten sind, müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben verbucht wurden.