Dienstcode: 1187
Lehrvertrag für die duale Hochschulausbildung
Aktivierung des Lehrvertrages zur Erlangung eines akademischen Titels oder eines Hochschulabschlusses, eines Forschungsdoktorats oder zur Aufnahme eines Praktikums in einem Kammerberuf. Die Laufzeit des Vertrags wird von den Sozialpartnern und den betreffenden Bildungseinrichtungen festgelegt.
Wer kann den Dienst nutzen
Folgende Personen können den Vertrag abschließen:
- Personen zwischen 18 und 29 Jahren;
- Personen, die einen akademischen Titel oder eine höhere Ausbildung anstreben;
- Personen, die ein Forschungsdoktorat anstreben;
- Personen, die ein Praktikum in einem Kammerberuf (z. B. Rechtsanwalt, Architekt) absolvieren müssen.
Voraussetzungen
Sie müssen zwischen 18 und 29 Jahre alt sein.
Ihr Vertrag muss der Erlangung eines akademischen Titels oder Hochschulabschlusses, eines Forschungsdoktorats oder eines Praktikums in einem Kammerberuf dienen.
Es muss eine Vereinbarung zwischen der Bildungseinrichtung und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin unterzeichnet werden, die Folgendes enthält:
Ihr Vertrag muss der Erlangung eines akademischen Titels oder Hochschulabschlusses, eines Forschungsdoktorats oder eines Praktikums in einem Kammerberuf dienen.
Es muss eine Vereinbarung zwischen der Bildungseinrichtung und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin unterzeichnet werden, die Folgendes enthält:
- die Daten des Lehrlings, der Bildungseinrichtung, des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und des Ausbilders oder der Ausbilderin;
- die Dauer der internen und externen Ausbildung;
- den Inhalt der internen und externen Ausbildung;
- eine Erklärung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, dass die strukturellen, technischen und ausbildungsbezogenen Voraussetzungen laut den staatlichen Bestimmungen erfüllt sind.
Was benötigen Sie
Um den Lehrvertrag für die duale Hochschulausbildung zu aktivieren, werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Vereinbarung, die zwischen Bildungseinrichtung und Arbeitgeber/Arbeitgeberin unterzeichnet wurde. Darin enthalten müssen sein:
Die Vereinbarung, die zwischen Bildungseinrichtung und Arbeitgeber/Arbeitgeberin unterzeichnet wurde. Darin enthalten müssen sein:
- die Daten des Lehrlings, der Bildungseinrichtung, des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und des Ausbilders oder der Ausbilderin;
- die Dauer der internen und externen Ausbildung;
- den Inhalt der internen und externen Ausbildung;
- eine Erklärung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, dass die strukturellen, technischen und ausbildungsbezogenen Voraussetzungen laut den staatlichen Bestimmungen erfüllt sind;
So wird es gemacht
Für Informationen über den Abschluss eines Lehrvertrags können Sie das Amt kontaktieren. Schreiben Sie eine E-Mail an lehre.meister@provinz.bz.it.
So geht es weiter
- Die Bildungseinrichtung und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin unterzeichnen eine Vereinbarung, die alle vorgeschriebenen Elemente enthält.
- Die Vereinbarung wird Bestandteil eines schriftlichen Lehrvertrags.
- Der Vertrag wird gemäß den Vorschriften aktiviert.
- Sobald die Vereinbarung und der Vertrag unterzeichnet sind, kann der Lehrling die Arbeit aufnehmen und den vereinbarten Ausbildungsgang absolvieren.
- Der Lehrling arbeitet im Betrieb und besucht gleichzeitig die Ausbildungseinrichtung gemäß der Vereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
1. Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
2. Gibt es ein duales Studienprogramm an der Freien Universität Bozen?
Ja. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmerverband Südtirol und der Autonomen Provinz Bozen bietet die Freie Universität Bozen die Möglichkeit, Studium und Tätigkeit im Unternehmen zu verbinden. Nach einem vierjährigen dualen Studium wird der Bachelor in Industrie- und Maschinenbau erreicht.
Kontaktpersonen
Fakultät für Ingenieurwesen - Sekretariat
NOI Techpark - Bruno-Buozzi-Straße 1 - 39100 Bozen - Italien
Telefon: 0471 01 60 00
PEC: engineering@pec.unibz.it
E-Mail: engineering@unibz.it
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NOI Techpark - Bruno-Buozzi-Straße 1 - 39100 Bozen - Italien
Telefon: 0471 01 60 00
PEC: engineering@pec.unibz.it
E-Mail: engineering@unibz.it
3. Ist es möglich, ein duales Studium an einer beliebigen Universität zu absolvieren?
Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass die Universität ein solches Programm anbietet. Bei ausländischen Universitäten ist außerdem eine Vereinbarung zwischen der betreffenden Universität und der Autonomen Provinz Bozen erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it.
Die Rechtsgrundlage ist:Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Informativa privacy.de.
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