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Dienstcode: 2966

Inklusion und Schulberatung in den italienischen Schulen

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Beschreibung

Die Dienststelle Inklusion und Schulberatung ist bei der Landesdirektion italienischsprachige Grund-, Mittel- und Oberschulen angesiedelt. Dieser Dienst nimmt beratende und pädagogische Aufgaben in Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen wahr.

Dieser Dienst befasst sich mit Fragen der schulischen Eingliederung von Schülern und Schülerinnen mit Behinderungen, benachteiligten Schülern und Schülerinnen sowie adoptierten, nomadischen und ausländischen Schülern und Schülerinnen.

Außerdem gibt es ein Dokumentations- und Archivzentrum für Lehr- und audiovisuelles Material sowie spezielle Hilfsmittel und Ausrüstungen, die den Schulbetreibern und Schulbetreiberinnen bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen über die Dienststelle Inklusion und Schulberatung und die verschiedenen Zuständigkeiten finden Sie auf der Website des Italienischen Schulamtes.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Lehrpersonen;
  • Integrationspersonal;
  • Schulleiter/Schulleiterinnen;
  • Familien von Kindern/Schülern/Schülerinnen/Studenten/Studentinnen mit Behinderungen oder anderen sonderpädagogischen Bedürfnissen;
  • Personal im Dienst des Sanitätsbetriebs;
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anderer Organisationen, die in der Region für Kinder/Schüler/Schülerinnen/Studenten/Studentinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf arbeiten.

 



So geht es weiter

Erhalten Sie ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch mit dem Schulinspektor/der Schulinspektorin oder dem Lehrpersonal der Dienststelle Inklusion.

 


Zeiten und Fristen

Der Dienst ist während des Schuljahres aktiv.

 


Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Dienst direkt in Anspruch nehmen, ohne mich an das zuständige Schulpersonal gewandt zu haben?

Es ist ratsam, dies im Voraus mit den zuständigen Personen der Schule (Lehrkräfte, Integrationspersonal, Schulleitung) zu besprechen.

Bietet der Inklusionsdienst klinische oder psychologische Beratung an?

Nein, das Personal des Inklusionsdienstes arbeitet eng mit Psychologen/Psychologinnen und Neuropsychiatern/Neuropsychiatrinnen zusammen, aber die klinische oder psychologische Beratung liegt in der Verantwortung des Sanitätsbetriebs.

Bietet der Inklusionsdienst Beratung über die Gesetzgebung zur schulischen Inklusion an?

Ja, der Schulinspektor oder die Schulinspektorin ist für die Beratung zuständig. Diese Verantwortlichkeit betrifft den Geltungsbereich der in der Provinz Bozen geltenden staatlichen Inklusionsvorschriften. Darüber hinaus geht es um den Anwendungsbereich der in den Landesgesetzen, Verordnungen und Beschlüssen vorgesehenen spezifischen Regelungen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz vom 28. Oktober 1994, Nr. 9: „Errichtung des Dienstes für Schulberatung“.

  • Dekret des Landeshauptmanns vom 16. Juli 2018, Nr. 20: „Verordnung über die Gliederung, Benennung und Aufgaben der Italienischen Bildungsdirektion“, Artikel 7, Absätze 4 b) und 6.

 


Zuständige Stelle

Direktion Italienische Bildung

Plaza-Gebäude, Neubruchweg 2, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 13 33
E-Mail: scuola.italiana@provinz.bz.it
PEC: servizio.inclusione@pec.prov.bz.it
Website: italienische-bildung.provinz.bz.it

Ansprechpartner:

  • Schulinspektor Christian Rispoli +39 0471 41 14 42
  • Leitendes spezialisiertes Lehrpersonal:

Parteienverkehr:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
  • Donnerstag von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.