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Dienstcode: 3092

Gleichstellung eines ausländischen Berufsbildungsabschlusses mit dem Lehrabschluss

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Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht die Anerkennung eines ausländischen Berufstitels, wenn er in Dauer, theoretischem und praktischem Inhalt und Prüfungsmethoden den für Lehrlingsausbildungen in Südtirol vorgesehenen entspricht. Dieser Abschluss muss im Ausland im Rahmen des dualen Systems erworben sein.

  • Gleichstellung des ausländischen Diploms mit einem Zeugnis der Lehrlingsausbildung  der Provinz Bozen;
  • automatische Anerkennung für bestimmte Berufe, wenn das Diplom in den Gleichstellungslisten mit Österreich aufgeführt ist;
  • Möglichkeit der Einzelbewertung von Qualifikationen, die nicht in den Listen aufgeführt sind.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die den ausländischen Berufsbildungsabschluss mit einem in Südtirol anerkannten Lehrabschluss gleichstellen wollen, der in der Lehrberufsliste geführt wird.


Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Berufsbildungsabschluss im Ausland im Rahmen des dualen Systems erworben haben;
  • der Beruf muss in der Liste der Tätigkeiten aufgeführt sein, für die eine Lehrlingsausbildung nach den Rechtsvorschriften der Provinz vorgesehen ist.

Was benötigen Sie

  • Antrag auf Gleichstellung eines ausländischen Berufsbildungsabschlusses mit dem Lehrabschluss;;

  • unbeglaubigte Kopie des Erkennungsausweises;

  • Zeugnis/Diplom im Original oder als beglaubigte Kopie (für Nicht-EU-Bürger)

  • Legalisierung (Apostille oder Konsulatsstempel), falls erforderlich;

  • Wertebescheinigung (obligatorisch für Nicht-EU-Abschlüsse, vorbehaltlich von Ausnahmen);

  • Prüfungsprogramme, Stundenpläne, Studienpläne, Zeugnisse (nicht erforderlich, wenn der Abschluss in den Gleichstellungslisten aufgeführt ist);

  • eine offizielle Übersetzung, wenn die Dokumente nicht in italienischer oder deutscher Sprache abgefasst sind;

  • setzen Sie sich im Voraus mit dem Amt in Verbindung, um zu prüfen, ob es Ausnahmen für in Österreich, Deutschland oder der Schweiz ausgestellte Dokumente gibt.

Der Dienst ist kostenlos, es können jedoch Kosten für Legalisierungen oder Übersetzungen anfallen, die von externen Stellen durchgeführt werden müssen.



So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;

  2. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde;

  3. Im Falle fehlender Unterlagen werden Sie kontaktiert;

  4. Wenn alle Unterlagen korrekt und vollständig sind, wird ein Dekret erstellt;

  5. Sie erhalten einen offiziellen Bescheid über das Ergebnis Ihres Antrags (per E-Mail oder Post).


Zeiten und Fristen

Es gibt keine festen Fristen. Der Antrag kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Kann das in Österreich erworbene Lehrabschlusszeugnis mit dem Südtiroler Lehrabschlusszeugnis gleichgestellt werden?

Ja, in 130 Berufen. Grundlage dafür sind die Berufsbildungsabkommen zwischen Südtirol und Österreich von 1999 und 2017:


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen: