Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?
Die Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.
Welche Arbeitsverhältnisse werden anerkannt?
Berücksichtigt wird nur die Berufserfahrung, die nach dem Diplom erworben wurde. Anerkannte Arbeitsverhältnisse sind „normale Arbeitsverhältnisse“, z. B. ein befristeter oder saisonaler Arbeitsvertrag, ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder ein Lehrvertrag. Praktika oder Tätigkeiten als mitarbeitendes Familienmitglied (oder Partner und Partnerinnen in einem Unternehmen) gelten nicht als qualifizierte Berufserfahrung. Eine Tätigkeit als Hilfsarbeiter oder Hilfsarbeiterin (z. B. Küchenhilfe, Servierhilfe usw.) gilt nicht als qualifizierte Berufserfahrung.
Anerkannt wird ein normales Arbeitsverhältnis, z. B. mit einem befristeten oder saisonalen Arbeitsvertrag oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einem Familienunternehmen.
Die Zeiten der Berufserfahrung können zusammengerechnet werden (z. B. mehrere Saisonverträge). In jedem Fall ist eine qualifizierte Berufserfahrung von 8 Monaten erforderlich (z. B. 7 Monate und 3 Wochen sind nicht ausreichend).
Wird das Arbeitsverhältnis anerkannt, auch wenn ich es im Ausland ausübe?
Ja. Allerdings muss das im Ausland ausgestellte Dienstzeugnis beigefügt werden.
Kann ich die erforderliche Berufserfahrung auch mit einem Teilzeitvertrag erwerben?
Ja, das ist möglich, aber die Dauer der erforderlichen Berufserfahrung wird entsprechend verlängert.