Dienstcode: 1294
Genehmigung für die vorübergehende Nutzung von Straßenland
Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, eine Ermächtigung für die zeitweilige Besetzung der Straßendomäne (maximal 364 Tage) auf Staats- und Landesstraßen zu beantragen.
Was benötigen Sie
Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen.
- technischer Bericht;
- Lageplan;
- Mappenauszug.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen.
So wird es gemacht
- Beim Verwaltungsamt für Straßen. Bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen mit:
- per E-Mail an folgende Adresse: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it;
- durch PEC, an die Adresse: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it;
- für die Einreichung des Ansuchens in Papierform füllen Sie bitte die vorgedruckten Formulare aus, die Sie auf der Homepage finden. Reichen Sie das Ansuchen dann wie in den Vorjahren beim Amt 12.7 - Dienst für Konzession der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol ein.
So geht es weiter
- Das Amt erhält Ihren Antrag;
- der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme;
- wenn der Dienst gebührenpflichtig ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Gebühr;
- nach Eingang des Nachweises über die Zahlung der Gebühr erteilt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Ermächtigung zur zeitweilige Besetzung der Straßendomäne (maximal 364 Tage);
- andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung Ihres Antrags.
Zeiten und Fristen
Das Ansuchen muss mindestens 30 Tage vor der zeitweiligen Besetzung der Straßendomäne eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich tun, wenn sich die Besetzung in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 befindet?
Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Genehmigung aus.
Wo kann ich Informationen über die Straßengrenzen finden?
Informationen über die Straßengrenzen finden Sie unter dem folgenden Link: strassengrenze.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzhinweise unter folgendem Link nachlesen: Informativa privacy.de.
- für staatliche Rechtsvorschriften Gazzetta Ufficiale;
- für Landesrechtsvorschriften Lexbrowser;
- für die zweisprachige Straßenverkehrsordnung Norme giuridiche tradotte.
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 21, 26 und 27 der Codice della Strada;
- Artikel 12 der Codice della Strada;
- Artikel 29, 30, 43 der Durchführungsverordnung zur Codice della Strada;
- Artikel 5, 6 und 7 der Codice della Strada;
- decreto del Presidente della Provincia 17 agosto 2021, n.24 (Verordnung über die Anwendung der Vermögenssteuer für Konzessionen und Genehmigungen).
Sie können die Datenschutzhinweise unter folgendem Link nachlesen: Informativa privacy.de.
Zuständige Stelle
Verwaltungsamt für Straßen
Landhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: servizio.segnaletica.stradale@provincia.bz.it
PEC: beschilderungsdienst.serviziosegnaletica@pec.prov.bz.it
Website: strassen.provinz.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: servizio.segnaletica.stradale@provincia.bz.it
PEC: beschilderungsdienst.serviziosegnaletica@pec.prov.bz.it
Website: strassen.provinz.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.
