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Dienstcode: 1958

Genehmigung für den Bau und die Inbetriebnahme von Wasserreservoirs

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Beschreibung

Genehmigung für den Bau von Wasserspeichern (Staudämme und Speicher), die in die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen fallen, gemäß Staatsgesetz vom 21. Oktober 1994, Nr. 584 und Landesgesetz vom 14. Dezember 1990, Nr. 21. Der Dienst dient dem Schutz der öffentlichen Unversehrtheit und der Sicherheit der Gebiete und der Bevölkerung talseits der Stauanlagen und der Wasserspeicher.


Wer kann den Dienst nutzen

Der Eigentümer oder die Eigentümerin von Wasserspeichern jeglicher Nutzungsart (z. B. Trinkwasser, Stromerzeugung, Bewässerung und/oder Frostberegnung, künstliche Beschneiung, Brandschutz, Erholung).

Der Betreiber oder die Betreiberin von Wasserspeichern jeglicher Nutzungsart (z. B. Trinkwasser, Stromerzeugung, Bewässerung und/oder Frostberegnung, künstliche Beschneiung, Brandschutz, Erholung).


Zeiten und Fristen

Kommission

Landeskommission für Stauanlagen - geplante Sitzungen:

  • Ende Mai 2025;
  • Ende August 2025;
  • Anfang März 2026;
  • Ende August 2026.

Fristen

Fristen für die Einreichung der Projektunterlagen:

  • Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit: 01.10.2025;
  • Ausführungsprojekt: 01.10.2025;
  • Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit (für die Sitzung im März 2026): 26.02.2026;
  • Ausführungsprojekt (für die Sitzung im August 2026): 26.02.2026.