Beschreibung
Der Dienst ermöglicht die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst nach Zahlung des Jahresbeitrags gemäß den entsprechenden Voraussetzungen.
Bei der freiwilligen Eintragung erhalten Sie keine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), sodass Behandlungen im Ausland nicht abgedeckt sind. Wenn Sie auf Reisen sind oder sich vorübergehend im Ausland aufhalten, benötigen Sie eine private Versicherung.
Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien zur Gesundheitsbetreuung der EU-Bürger.
