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Dienstcode: 1107

Elektronische Gesundheitsakte

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Beschreibung

Die Elektronische Gesundheitsakte Südtirols (EGA) ist ein Online-Dienst, welcher:

  • für alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen automatisch aktiviert wird;
  • ständig und zeitnah mit den Daten und medizinischen Dokumenten gespeist wird, welche für diese Personen digital vom nationalen Gesundheitsdienst/Landesgesundheitsdienst generiert wurden.

Der Dienst ermöglicht Ihnen online, jederzeit und überall, auf die Daten und medizinischen Dokumente zuzugreifen, welche für Siein digitaler Form erstellt wurden und welche Ihre Gesundheit betreffen. Z. B. Blutuntersuchungsergebnisse, digitalisierte Rezepte zu Lasten des öffentlichen Gesundheitsdienstes usw.


Wer kann den Dienst nutzen

Es ist nicht erforderlich, eine spezielle Anfrage zu stellen.


Voraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen. Alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen verfügen automatisch über ihre Elektronischen Gesundheitsakte (EGA).


Was benötigen Sie

Es ist nicht erforderlich, eine spezielle Anfrage zu stellen. Um auf den Online-Dienst “EGA Südtirol” zugreifen zu können, ist es notwendig, über einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Internetzugang zu verfügen und im Besitz:

  • von SPID (Öffentliches System der digitalen Identität), zweite Sicherheitsebene;
  • oder des „Elektronischen Personalausweises (CIE)“, zweite Sicherheitsebene;
  • oder der in der Gemeinde aktivierten Bürgerkarte (Gesundheitskarte) zu sein.

Die Nutzung der EGA ist kostenlos.


So wird es gemacht

Es muss kein Antrag gestellt werden. Es reicht aus, im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben zu sein, um auf den Online-Dienst zugreifen zu können.


Zeiten und Fristen

Für die Nutzung dieses Dienstes gibt es keine bestimmten Fristen. Der Dienst ist jederzeit aktiv.


Häufig gestellte Fragen

Wohin kann ich mich wenden, um Hilfe bei technischen Problemen mit meiner EGA zu erhalten?

Sie können sich an den eigens eingerichteten Support-Dienst wenden, welcher werktags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr aktiv ist:

Was ist das Einverständnis zur Konsultation der EGA und wie und wo kann ich es erteilen/widerrufen?

Das Einverständnis zur Konsultation der EGA ist die Voraussetzung dafür, dass das medizinische Fachpersonal auf die in deiner EGA zum Abruf bereitgestellten Dokumente und Informationen zugreifen kann.

Zurzeit können Sie die Erteilung/den Widerruf dieses Einverständnisses folgendermaßen vornehmen:

  • online, innerhalb Ihrer EGA;
  • persönlich, durch Abgabe des entsprechenden formulars bei den Verwaltungsschaltern, welche sich innerhalb der Gesundheitssprengel und der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes befinden;
  • bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin für Allgemeinmedizin bzw beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin freier Wahl, sofern deren Patientenaktensoftware über die „Funktionalitäten EGA“ verfügt und mit dem System verbunden ist;
  • in den Südtiroler Apotheken.

Können Minderjährige auf ihre EGA zugreifen?

Minderjährige können nicht selbstständig auf ihre EGA zugreifen. Jedoch können die Personen, welche das elterliche Sorgerecht ausüben, mittels ihrer EGA auf die EGA des Minderjährigen zugreifen.

Diesbezüglich muss von den Personen, welche das elterliche Sorgerecht ausüben, mittels den eigenen Online-Dienst „Vertretung“, welcher auf „myCIVIS“ zur Verfügung steht, eine entsprechende Eigenerklärung abgegeben werden.

Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der EGA finden Sie im Informationsblatt.