Wohin kann ich mich wenden, um Hilfe bei technischen Problemen mit meiner EGA zu erhalten?
Sie können sich an den eigens eingerichteten Support-Dienst wenden, welcher werktags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr aktiv ist:
Was ist das Einverständnis zur Konsultation der EGA und wie und wo kann ich es erteilen/widerrufen?
Das Einverständnis zur Konsultation der EGA ist die Voraussetzung dafür, dass das medizinische Fachpersonal auf die in deiner EGA zum Abruf bereitgestellten Dokumente und Informationen zugreifen kann.
Zurzeit können Sie die Erteilung/den Widerruf dieses Einverständnisses folgendermaßen vornehmen:
- online, innerhalb Ihrer EGA;
- persönlich, durch Abgabe des entsprechenden formulars bei den Verwaltungsschaltern, welche sich innerhalb der Gesundheitssprengel und der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes befinden;
- bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin für Allgemeinmedizin bzw beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin freier Wahl, sofern deren Patientenaktensoftware über die „Funktionalitäten EGA“ verfügt und mit dem System verbunden ist;
- in den Südtiroler Apotheken.
Können Minderjährige auf ihre EGA zugreifen?
Minderjährige können nicht selbstständig auf ihre EGA zugreifen. Jedoch können die Personen, welche das elterliche Sorgerecht ausüben, mittels ihrer EGA auf die EGA des Minderjährigen zugreifen.
Diesbezüglich muss von den Personen, welche das elterliche Sorgerecht ausüben, mittels den eigenen Online-Dienst „Vertretung“, welcher auf „myCIVIS“ zur Verfügung steht, eine entsprechende Eigenerklärung abgegeben werden.
Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der EGA finden Sie im Informationsblatt.