Einzahlung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes für Probefahrten
Wer kann den Dienst nutzen
Was benötigen Sie
Sie müssen das Kennzeichen und das Bezugsjahr kennen, für das die Zahlung erfolgt.
Probekennzeichen unterliegen der festen Kraftfahrzeugsteuer des Landes. Die Kosten für den Dienst sind:
- 133,50 € für Kraftfahrzeuge;
- 20,03 € für Krafträder.
So wird es gemacht
- bei den ACI-Geschäftsstellen;
- bei den ermächtigten Agenturen für Autoangelegenheiten;
- in den Postämtern.
- Online.
Online bezahlen
Um online zu bezahlen:
- Rufen Sie das Zahlungsportal ePayS auf;
- klicken Sie auf „pagoPA-Zahlungen";
- wählen Sie “Autonome Provinz Bozen” und dann „Steuer auf die Probefahrt”;
- wählen Sie die Fahrzeugkategorie, für die das Probekennzeichen ausgestellt wurde;
- geben Sie das Kennzeichen und das Bezugsjahr ein (z. B.: X0P12345-2025);
- führen Sie die Zahlung für das laufende oder vorherige Jahr durch.
So geht es weiter
Nach der Zahlung gilt die Steuer für das gewählte Jahr als entrichtet - auch dann, wenn das Kennzeichen nicht verwendet wird oder dessen Gültigkeit nicht bestätigt wird.
Die Zahlungspflicht endet mit dem Jahr, das auf die Rückgabe des Kennzeichens folgt.
Zeiten und Fristen
- Die Steuer ist zu entrichten bis zum 31. Januar eines jeden Jahres, wenn das Probekennzeichen in den Vorjahren ausgestellt wurde;
- innerhalb des Ausgabemonats, wenn das Probekennzeichen erstmals ausgestellt wurde;
- die Einzahlung kann auch nach dem Fälligkeitstermin erfolgen - mit Anwendung von Strafen und Zinsen (freiwillige Berichtigung).
Häufig gestellte Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu diesem Dienst habe?
Muss ich die Steuer für das Probekennzeichen bezahlen, auch wenn ich es nie verwendet habe?
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
- Dekret des Präsidenten der Republik vom 5. Februar 1953, Nr. 39, Artikel 39;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285, Artikel 98;
- Landesgesetz vom 11. August 1998, Nr. 9.
Zuständige Stelle
Südtiroler Einzugsdienste AG Dienststelle Landesabgaben
Telefon: +39 0471 31 64 99
E-Mail: autosteuer@suedtirolereinzugsdienste.it
PEC: autosteuer.tasseauto@pec.prov.bz.it
Website: www.suedtirolereinzugsdienste.it
