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Dienstcode: 1084

Eintragung in das Landesregister der landwirtschaftlichen Betriebe

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Beschreibung

Eintragung in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Betriebe (APIA) für Personen, landwirtschaftliche Betriebe und andere Rechtssubjekte, die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft unterhalten. Die Eintragung im Landesverzeichnis ist obligatorisch.


Wer kann den Dienst nutzen

Sämtliche Rechtspersonen, öffentlicher oder privater Natur, die in der Regel durch die Steuernummer identifiziert sind und im Bereich Land- und Forstwirtschaft, im landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugungssektor, Jagd oder Fischerei:

  • auf Grund eines beliebigen Titels Beziehungen mit der Autonomen Provinz Bozen unterhalten;
  • beabsichtigen, eine staatliche Beihilfe über der Autonomen Provinz Bozen zu beantragen.

Alle sowohl „natürliche” als auch „juridische” Personen.


Was benötigen Sie

Um die Eintragung, Umschreibung oder Änderung der Daten zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Für das Ansuchen müssen Sie das Antragsformular ausfüllen, alle erforderlichen Unterlagen beifügen (siehe Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen”) und bei folgenden Dienststellen einreichen:
  • für Grünlandbetriebe und Betriebe mit Viehhaltung an die zuständige örtliche Forststation (Abteilung Forstwirtschaft)
  • für Obstbaubetriebe an das Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS) oder das zuständige Bezirksamt für Landwirtschaft
  • für Weinbaubetriebe an das Amt für Obst- und Weinbau oder das zuständige Bezirksamt für Landwirtschaft
Sie können das Antragsformular einreichen:
  • in Papierform, bereits ausgefüllt und unterschrieben, direkt bei den oben genannten Ämtern, wobei alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen sind.
  • per E-Mail oder PEC, unter Beifügung folgender Dokumente: gültiger Personalausweis und eventuelle Rechtstitel für die Bewirtschaftung von Flächen.

Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS)

E-Mail: lafis.apia@provinz.bz.it 
PEC: lafis.apia@pec.prov.bz.it

Amt für Obst- und Weinbau

E-Mail: obst-weinbau@provinz.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft West

E-Mail: landwschl@provinz.bz.it
PEC: lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft West-Außenstelle Meran

E-Mail: landwmeran@provinz.bz.it
PEC: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft Ost- Außenstelle Brixen

E-Mail: landwbrixen@provinz.bz.it
PEC: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft Ost

E-Mail: landwbrun@provinz.bz.it
PEC: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it

So geht es weiter

Das Amt überprüft Ihr Ansuchen und kontrolliert, ob alle Angaben richtig sind.

Im Falle eines positiven Ergebnisses:

  • wird Ihr Betrieb in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen;
  • im Falle einer Umschreibung wird der Betrieb auf den neuen Inhaber des Betriebs überschrieben und die Daten werden geändert.

Zeiten und Fristen

Der Dienst ist immer aktiv, d. h., Sie können den Antrag jederzeit einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen und Informationen sind für die Neuerstellung/Umschreibung/Änderung der LAFIS-Betriebsdaten erforderlich?

Zur Beantragung der Neuerstellung, Übertragung oder Änderung von Daten benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, Ihre Steuernummer, das Antragsformular für Ihr Ansuchen und die Rechtstitel für den Besitz.

Wer kann eine Neuerstellung im APIA beantragen?

Alle natürlichen und juristischen Personen, öffentlich oder privat, die in den Bereichen Land-und Forstwirtschaft, im landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugungssektor, Jagd und Fischerei tätig sind. Eingeschlossen sind diejenigen, die Beziehungen zur Autonomen Provinz Bozen unterhalten oder eine staatliche Beihilfe von der Autonomen Provinz Bozen beantragen möchten.

Wo kann ich das Ansuchen stellen?

Sie können sich an Ihre örtliche Forststation (Abteilung Forstwirtschaft) oder an das Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS), das Amt für Obst- und Weinbau sowie die örtlichen Bezirksämter für Landwirtschaft wenden.