Beschreibung
Der eigene Schülerverkehrsdienst sieht vor, dass anspruchsberechtige Schülerinnen und Schüler in der Regel bei sogenannten Sammelknotenpunkten abgeholt und zur Schule beziehungsweise zur nächstgelegenen Linienhaltestelle oder zum Bahnhof gebracht werden.
Das Amt für Schulfürsorge (40.1) ist für die Überprüfung und Genehmigung beziehungsweise Ablehnung der Anträge aufgrund der Richtlinien zuständig.
Das Amt für Personenverkehr (38.2) ist für die Genehmigung neuer Knotenpunkte sowie für die technische Begutachtung der Fahrtstrecken und für die Einrichtung der Dienste zuständig.
