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Dienstcode: 3309

Eigener Schülerverkehrsdienst

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Beschreibung

Der eigene Schülerverkehrsdienst sieht vor, dass anspruchsberechtige Schülerinnen und Schüler in der Regel bei sogenannten Sammelknotenpunkten abgeholt und zur Schule beziehungsweise zur nächstgelegenen Linienhaltestelle oder zum Bahnhof gebracht werden.

Das Amt für Schulfürsorge (40.1) ist für die Überprüfung und Genehmigung beziehungsweise Ablehnung der Anträge aufgrund der Richtlinien zuständig.

Das Amt für Personenverkehr (38.2) ist für die Genehmigung neuer Knotenpunkte sowie für die technische Begutachtung der Fahrtstrecken und für die Einrichtung der Dienste zuständig.


Wer kann den Dienst nutzen

Anspruch auf den eigenen Schülerverkehrsdienst haben Schülerinnen und Schüler, die staatlich anerkannte Schulen jeder Art und Stufe oder Berufsschulen in Vollzeit in Südtirol besuchen, ihren Wohnsitz in Südtirol haben und die nötigen Voraussetzungen erfüllen.


Voraussetzungen

Grund- und Mittelschule

Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschule:

  • wenn – auf einer Fahrstrecke – mindestens zwei Schülerinnen und Schüler keinen öffentlichen Liniendienst benutzen können, um die nächstgelegene oder zuständige Schule zu besuchen,
  • wenn sie eine Mindestentfernung von 2 km (kürzester begehbarer Weg) zwischen Wohnort und Schule oder der nächstgelegenen Haltestelle öffentlicher Linienverkehrsdienste zurücklegen müssen,
  • wenn bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die Wartezeit vor oder nach dem Unterricht 30 Minuten überschreitet.

Ober- und Berufsschule

Schülerinnen und Schüler der Ober- und Berufsschule (Vollzeit):

  • wenn – auf einer Fahrstrecke – mindestens drei Schülerinnen oder Schüler keinen öffentlichen Liniendienst benutzen können, um die Schule zu besuchen,
  • wenn sie eine Mindestentfernung von 2,5 km (kürzester begehbarer Weg) zwischen Wohnort und Schule oder der nächstgelegenen Haltestelle öffentlicher Linienverkehrsdienste zurücklegen müssen,
  • wenn bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die Wartezeit vor dem Unterricht 30 Minuten und nach dem Unterricht 60 Minuten überschreitet.

Weitere Informationen

Alle Schülerinnen und Schüler müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.

In der Regel wird nur eine Hin- und eine Rückfahrt (mittags oder nachmittags) eingerichtet.


So wird es gemacht

Die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag.

Die Anträge werden online eingereicht. Der Zugang ist über SPID oder über die elektronische Identitätskarte (CIE) oder über die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstkarte (CNS) möglich.


So geht es weiter

  • Bis Ende Mai 2026: Bearbeitung der Anträge vonseiten des Amtes für Schulfürsorge
  • innerhalb Juni 2026: Das Dekret mit den genehmigten Anträgen wird publiziert. Die Eltern werden über nicht genehmigte und genehmigte Anträge informiert.
  • Juni bis Juli 2026: Das Amt für Personenverkehr richtet die Dienste ein.
  • Vor Schulbeginn im September 2026: Das Amt für Personenverkehr teilt den Gemeinden und den Schulen vor Schulbeginn die eingerichteten eigenen Schülerverkehrsdienste mit.
  • Außerordentliche Anträge können ab 15. Juli bis 29. Oktober 2026 online eingereicht werden, und zwar bei Schulwechsel, Wohnsitz- und Wohnortswechsel sowie im Falle von anderen objektiven Gründen, die angemessen belegt sein müssen.
  • Ab 15. Oktober 2026 können die Schuldirektionen ans Amt für Schulfürsorge eine E-Mail mit möglichen Gastschülerinnen und Gastschülern übermitteln, die – nach entsprechender Überprüfung – den eigenen Schülerverkehrsdienst frühestens ab November in Anspruch nehmen können.

Zeiten und Fristen

Die Antragsfrist läuft vom 16. Februar 2026, 12 Uhr, bis zum 16. März 2026, 12 Uhr.


Häufig gestellte Fragen

Wo befinden sich die Knotenpunkte?

Die Knotenpunkte (Abfahrtsort und Ankunftsort) sind im Programm „MapView" ersichtlich: https://mapview.civis.bz.it/?lang=it&context=PROV-CIVIS-PETRA

Wo finde ich weitere Informationen zum Service?

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite des Amtes für Schulfürsorge (Abteilung Bildungsförderung) zu besuchen.

An wen kann ich mich bei speziellen Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Schulfürsorge: per E-Mail an schulfuersorge@provinz.bz.it oder telefonisch 0471 412958 oder 0471 412924.