web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1100

Direkte Verteilung von Arzneimitteln

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Arzneimitteln werden über die Verteilungsstellen direkt verteilt. 
Seit 2012 können bestimmte Arzneimittel direkt an Patienten in den Krankenhäusern von Bozen, Meran, Bruneck und Brixen verteilt werden. Die Patientinnen und Patienten erhalten alle notwendigen Informationen direkt von ihren Ärztinnen oder Ärzten. Wenn sie keine Ticketbefreiung haben, wird die Kostenbeteiligung (Ticket) wie bisher an den Kassen gezahlt.

Wer kann den Dienst nutzen

Ambulante Patientinnen oder Patienten können die erforderlichen Arzneimittel für einen Zeitraum von maximal 60 Tagen direkt im Krankenhaus abholen. Dies gilt für alle Personen, die an den folgenden schweren und chronischen Krankheiten leiden:
  • Transplantationspatienten und -patientinnen, Krebspatienten und -patientinnen sowie Patienten oder Patientinnen mit rheumatischen und hämatologischen Erkrankungen;
  • Patienten oder Patientinnen mit Multipler Sklerose oder Alzheimer;
  • Patienten oder Patientinnen mit Infektionskrankheiten oder Hepatitis;
  • Patienten oder Patientinnen mit Nephropathie, sowohl vor der Dialyse als auch während der Dialyse;
  • Patienten oder Patientinnen in psychiatrischer Behandlung;
  • Patienten oder Patientinnen im Opiatentzug.
Patientinnen oder Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, erhalten die erste Packung der verschriebenen Arzneimittel. Dies gilt sowohl für stationäre und tagesklinische Aufnahme.

Was benötigen Sie

Von der Fachärztin oder dem Facharzt ausgestellte Verschreibung/Rezept.

Kosten:
  • bei Arzneimitteln der Klasse A muss die Bürgerin oder der Bürger, sofern sie/er nicht befreit ist, 2 Euro pro Verschreibung zahlen;
  • für bestimmte Kategorien beträgt das Ticket 1 Euro pro Verschreibung;
  • siehe: Ticketbefreiung.

Zeiten und Fristen

Das Rezept ist 30 Tage lang gültig.

Die Öffnungszeiten der Arzneimittelvergabestellen sind wie folgt:

  • Bozen: von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 13:15 bis 16:00 Uhr.
  • Meran: von 8:45 bis 13:00 Uhr und von 13:45 bis 16.30 Uhr.
  • Brixen: von 8:45 bis 16:00 Uhr.
  • Bruneck: von 8:30 bis 16:30 Uhr.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Internetseite https://lexbrowser.provinz.bz.it abrufen können.