Beschreibung
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb übernimmt die Kosten von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Diese Unterstützung richet sich an Menschen mit besonderen Erkrankungen.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb übernimmt die Kosten von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Diese Unterstützung richet sich an Menschen mit besonderen Erkrankungen.
Menschen mit den folgenden medizinischen Problemen:
Sie müssen einen Wohnsitz in Südtirol haben oder beim Landesgesundheitsdienst angemeldet sein. Für Nicht-Einwohner und Nicht-Einwohnerinnen ist eine Genehmigung des Gesundheitsdienstes des Wohnsitzes erforderlich.
Bei angeborenen Stoffwechselkrankheiten:
Bei chronischer Nephropathie:
Bei Mukoviszidose der Bauchspeicheldrüse:
Muttermilchersatzprodukte:
Für Muttermilchersatznahrung genügt eine Verordnung eines Facharztes oder einer Fachärztin des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Die ärztliche Verschreibung ist 30 Tage lang gültig.
Die Genehmigung gilt für eine bestimmte Zeit. Sie ist höchstens 12 Monate lang gültig und kann mit einer neue Verschreibung verlängert werden:
Wenn Sie Fragen zu diätetischen Produkten und Speziallebensmitteln haben, wenden Sie sich bitte an die folgenden Verzeichnisse:
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 437980
E-Mail: contricbz@sabes.it
Website: www.sabes.it