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Dienstcode: 1711

Bereitstellung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke

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Beschreibung

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb übernimmt die Kosten von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Diese Unterstützung richet sich an Menschen mit besonderen Erkrankungen.


Wer kann den Dienst nutzen

Menschen mit den folgenden medizinischen Problemen:

  • Menschen mit angeborenen Stoffwechselkrankheiten;
  • Menschen mit chronischer Nephropathie;
  • Menschen mit Mukoviszidose der Bauchspeicheldrüse;
  • Muttermilchersatzprodukte für Säuglinge von HIV-positiven Müttern;
  • Menschen, die an Zöliakie leiden.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Wohnsitz in Südtirol haben oder beim Landesgesundheitsdienst angemeldet sein. Für Nicht-Einwohner und Nicht-Einwohnerinnen ist eine Genehmigung des Gesundheitsdienstes des Wohnsitzes erforderlich.


Was benötigen Sie

Bei angeborenen Stoffwechselkrankheiten:

  • Diagnose und Verschreibung durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für maximal 1 Jahr mit entsprechender Genehmigung und monatlichem Budget auf der Gesundheitskarte der Person.

Bei chronischer Nephropathie:

  • Diagnose durch einen beim Landesgesundheitsdienst angestellten Nephrologen oder einer Nephrologin, Befreiungscode; diese Ärzte und Ärztinnen verschreiben auch diätetische Produkte für die Betroffenen (maximale Gültigkeit des Rezepts 12 Monate), mit entsprechender Genehmigung und monatlicher Belastung der Gesundheitskarte mit 120,00 €.

Bei Mukoviszidose der Bauchspeicheldrüse:

  • Diagnose durch den Facharzt oder die Fachärztin;
  • Verschreibung von diätetischen Mitteln durch den Facharzt oder die Fachärztin des Landesgesundheitsdienstes und Abholung in der Krankenhausapotheke.

Muttermilchersatzprodukte:

  • Diagnose durch einen Facharzt oder eine Fachärztin des Landesgesundheitsdienstes;
  • Verschreibung der Ersatznahrung durch den Facharzt oder die Fachärztin des Landesgesundheitsdienstes mit dem Vermerk auf dem Rezept „zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes“.

Für Muttermilchersatznahrung genügt eine Verordnung eines Facharztes oder einer Fachärztin des Südtiroler Sanitätsbetriebes.


So geht es weiter

  • Bei angeborenen Stoffwechselkrankheiten: die Genehmigung wird automatisch in digitaler Form auf die Gesundheitskarte hochgeladen. Es genügt, die Gesundheitskarte in der Apotheke vorzulegen, um Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zu erhalten.
  • Bei chronischer Nephropathie: die Genehmigung wird automatisch in digitaler Form auf die Gesundheitskarte hochgeladen. Für den Bezug von Lebensmitteln zu besonderen medizinischen Zwecken genügt die Vorlage der Gesundheitskarte in der Apotheke, wobei die monatlichen Ausgaben auf maximal 120 Euro begrenzt sind.
  • Bei Mukoviszidose der Bauchspeicheldrüse: Produkte sind in Krankenhausapotheken erhältlich.
  • Für Muttermilchersatzprodukte: bis zum Alter des Kindes von 6 Monaten.

Zeiten und Fristen

Die ärztliche Verschreibung ist 30 Tage lang gültig.

Die Genehmigung gilt für eine bestimmte Zeit. Sie ist höchstens 12 Monate lang gültig und kann mit einer neue Verschreibung verlängert werden:

  • bei angeborenen Stoffwechselkrankheiten: höchstens 1 Jahr;
  • bei chronischer Nephropathie: höchstens 1 Jahr;
  • bei Mukoviszidose der Bauchspeicheldrüse: höchstens 1 Jahr;
  • für Muttermilchersatzprodukte: bis zum sechsten Lebensmonat des Kindes.

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu diätetischen Produkten und Speziallebensmitteln habe?

Wenn Sie Fragen zu diätetischen Produkten und Speziallebensmitteln haben, wenden Sie sich bitte an die folgenden Verzeichnisse:


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Beschluss des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebs vom 26. August 2025, Nr. 813;
  • Beschluss der Landesregierung vom 8. April 2025, Nr. 244;
  • Beschluss vom 8. Mai 2018, Nr. 416;
  • Beschluss vom 1. Oktober 2001, Nr. 3423.