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Dienstcode: 1264

Beiträge für operationelle Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft

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Beschreibung

Intervention zur Unterstützung der operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft “Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit” (EIP-AGRI), gewährt in Form von:
  • Animationskosten;
  • direkte Betriebskosten der Zusammenarbeit;
  • direkte Kosten, die für das Innovationsprojekt spezifisch und für seine Durchführung notwendig sind;
  • Investitionen, die für das Innovationsprojekt erforderlichen sind;
  • Kosten für Schulungs-, Beratungs- und Verbreitungsmaßnahmen.
Das Einrichten von operationellen Gruppen ist nicht aktiviert.
Um die Entwicklung von Innovationen, neuen Produkten und neuen Produktionstechniken zu fördern, erkennt der GAP-Strategieplan den operationellen Gruppen (OG) eine grundlegende Rolle zu. Die OG fördern auch neue Organisations- und Managementmodelle. Sie stellen die einzige AKIS-Intervention (Agricultural Knowledge and Innovation System) dar, die in der Autonomen Provinz Bozen aktiviert wurde.

Wer kann den Dienst nutzen

Der oder die Begünstigte ist der federführende Partner der operationellen Gruppe (OG).
Die operationelle Gruppe ist eine Gruppe von Unternehmen, die zu den folgenden Kategorien gehören:
  1. land- und/oder forstwirtschaftliche Unternehmen (Einzelunternehmen und/oder verbundene Unternehmen) mit eingetragenem und/oder operativem Sitz in der Region;
  2. andere Unternehmen, die in ländlichen Gebieten tätig sind und für die Verwirklichung der Ziele der operationellen Gruppe relevant sind;
  3. öffentliche Körperschaft und/oder private Unternehmen, die im Bereich der Forschung und/oder Ausbildung tätig sind;
  4. Beratungsanbieter;
  5. andere Akteure aus der Land-, Lebensmittel- und Forstwirtschaft, dem ländlichen Raum und der Zivilgesellschaft, die für die Verwirklichung der Ziele der operationellen Gruppe von Bedeutung sind;
  6. Unternehmen, die im IKT-Bereich tätig sind;
  7. nationale Verwaltungsbehörde, autonome Regionen und Provinzen auch über ihre abhängigen Körperschaften, Agenturen und internen Unternehmen.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für einen Beitrag erfüllt sein.

Der Begünstigte oder die Begünstigte muss in der Autonomen Provinz Bozen ansässig und tätig sein.

Operationelle Gruppen (OG) müssen aus mindestens zwei verschiedenen Rechtspersonen bestehen, die mindestens zwei verschiedenen Kategorien angehören, die im Abschnitt “Wer kann ansuchen” (OG) aufgeführt sind.

Die Beteiligung von mindestens einem land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen an der OG ist zwingend.

Innovationen können auf neuen Praktiken beruhen, aber auch auf traditionellen Praktiken, die in einem neuen geografischen oder ökologischen Kontext angewendet werden.

Jede OG entwickelt ein Projekt zur Entwicklung, Erprobung, Anpassung und Verbreitung von Innovationen auf der Grundlage des interaktiven Modells.

Die OG muss über eine Vereinbarung und eine Geschäftsordnung verfügen, in der folgendes festgelegt ist:

  • die Rollen der Partner und des federführenden Partners;
  • die organisatorischen Vorkehrungen;
  • die Aufteilung der Zuständigkeiten bei der Verwaltung der Unterstützung;
  • die Transparenz und Abwesenheit von Interessenkonflikten;
  • dass der federführende Partner beauftragt ist, den Beihilfeantrag und den Auszahlungsantrag stellvertretend für die OG einzureichen.

Mindestens eine öffentliche Körperschaft oder ein privates Unternehmen, das im Bereich der Forschung tätig ist, muss vorhanden sein.

Die Projekte und Ergebnisse müssen über institutionelle elektronische Archive und/oder regionale, nationale und europäische Webplattformen verbreitet werden.

Um den in den geltenden EU-Verordnungen festgelegten Informations- und Publizitätspflichten nachzukommen, ist jeder und jede Begünstigte von öffentlichen Beiträgen im Rahmen dieser Aktion verpflichtet:
  • auf einer offiziellen Website und/oder in den sozialen Medien eine Beschreibung der Maßnahme, einschließlich der Ziele und Ergebnisse, bereitstellen, in der die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union hervorgehoben wird;
  • das Emblem der Union gemäß den technischen Spezifikationen in allen hergestellten Materialien zu verwenden;
  • die Vorschriften für die Auftragsvergabe im Falle von öffentlichen Begünstigten einzuhalten.

Was benötigen Sie

Für Anträge auf Unterstützung durch die EIP (Europäische Innovationspartnerschaft):Für Zahlungsanträge für einen Vorschuss: Für den Antrag auf Zahlung des Restbetrags, der Abschlagszahlung oder der Einmalzahlung: Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

So wird es gemacht

  1. Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die gesamten erforderlichen Unterlagen bei (diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“).
  2. Sie müssen Ihren Antrag per PEC (zertifizierte elektronische Post) beim Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft einreichen unter: StrukturinterventionenEU.interventi.strutturaliUE@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Nach Einreichung Ihres Antrags auf Unterstützung erhalten Sie einen Bescheid über die Zulässigkeit des Antrags, der folgende Informationen enthält:
  • Protokollierung des Antrags;
  • zuständiges technisches Personal;
  • eventuell fehlende/unvollständige Unterlagen.
  1. die Mitteilung enthält die Kontaktdaten des für die Verwaltungskontrollen des Antrags zur Förderung zuständigen technischen Personals, mit dem Sie in Kontakt treten können;
  2. es wird die Auswahl durchgeführt und die Rangliste veröffentlicht;
  3. die Anträge werden bearbeitet, d. h. Ihr Antrag wird entweder genehmigt oder abgelehnt;
  4. in jedem Fall erhalten Sie einen Bescheid über die Gewährung des Beitrags, der die Höhe der anerkannten Kosten und des gewährten Beitrags enthält;
  5. spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Arbeiten müssen Sie den Zahlungsantrag stellen;
  6. ihr Zahlungsantrag wird protokolliert und Sie werden über das mit der Bearbeitung beauftragte technische Personal sowie eventuell fehlende Unterlagen informiert;
  7. es wird eine Inspektion durchgeführt und schließlich die Auszahlung vorgenommen.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Was sind operationelle Gruppen?

Bei den operationellen Gruppen handelt es sich um Partnerschaften aus verschiedenen Akteuren und Akteurinnen, wie Unternehmen, Landwirten, Forschungszentren, Universitäten sowie Beratern und Beraterinnen. Sie arbeiten gemeinsam an der Einführung und Verbreitung von Innovationen. Diese Aktivitäten erfolgen im Einklang mit den Zielen der EIP-AGRI, die in Artikel 127 der EU-Verordnung 2021/2115 definiert sind.

Kann ich an der Ausschreibung teilnehmen, auch wenn ich kein landwirtschaftliches Unternehmen habe, sondern einer Forschungseinrichtung angehöre?

Ja, Sie können teilnehmen, aber nicht alleine. Jede operationelle Gruppe muss mindestens zwei verschiedene juristische Personen umfassen. Diese müssen mindestens zwei unterschiedlichen Kategorien angehören. Eine der beteiligten Personen muss ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen sein. Zusätzlich muss eine öffentliche Körperschaft oder ein privates Unternehmen beteiligt sein, das im Forschungsbereich tätig ist. Sie können also als Forschungseinrichtung Teil der operationellen Gruppe sein. Sie können jedoch nicht alleine teilnehmen.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/it.

Rechtsgrundlagen: Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.