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Dienstcode: 1842

Beiträge für kulturelle Investitionen für die ladinische Sprachgruppe

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Beschreibung

Antrag auf Beiträge für die folgenden kulturellen Investitionen:

  • Einrichtung von Theatersälen, Mehrzweckräumen, Proberäumen und anderen Räumlichkeiten, die für kulturelle oder künstlerische Tätigkeiten bestimmt sind;
  • Ankauf und Restaurierung von Musikinstrumenten;
  • Ankauf und Restaurierung von Trachten;
  • Ankauf von Geräten, die zur Ausübung der kulturellen oder künstlerischen Tätigkeit benötigt werden.

Falls restliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, sind auch die folgenden Ausgaben zulässig:

  • Ankauf, Bau, Renovierung und Erweiterung von Theatersälen, Mehrzweckräumen, Proberäumen und anderen Räumlichkeiten, die für kulturelle oder künstlerische Tätigkeiten bestimmt sind;
  • Ankauf und Restaurierung von Kunstwerken.

Folgende Ausgaben sind nicht zugelassen:

  • Ankauf und Restaurierung von Waffen;
  • Ankauf von Chorkleidung;
  • Ankauf von Fahrzeugen;
  • Bau und Einrichtung von Bars, Cafés, Küchen, Aufenthaltsräumen und Musikpavillons.

 


Wer kann den Dienst nutzen

  • Körperschaften;
  • Stiftungen;
  • Genossenschaften;
  • Verbände;
  • Ausschüsse.

 


Voraussetzungen

Die Organisationen müssen:

  • eine kontinuierliche Tätigkeit in Südtirol ausüben;
  • in ihrer Satzung als Zwecke die Durchführung kultureller Tätigkeiten verankert haben, die der Öffentlichkeit zugänglich sind;
  • über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen;
  • ihre Tätigkeit im Einklang mit der Satzung und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz in der Wirtschafts- und Finanzverwaltung ausüben.

 


Was benötigen Sie

Den Antrag auf einen Beitrag für kulturelle Investitionen mit den folgenden Anlagen:

  • Das Investitionsprogramm;
  • Einen detaillierten Kostenvoranschlag;
  • Einen Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel;
  • Datum des Beginns der Arbeiten/der Investitionstätigkeit;
  • Einen Zeitplan für die Umsetzung der geplanten Investitionen;
  • Bei größeren Investitionen in Bezug auf Liegenschaften: eine Beschreibung der künftigen Führungskosten mit entsprechender Deckung.

Der Beitragsantrag ist mit einer Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu versehen. Gemeinden und Vereine, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sind von der Zahlung der Stempelsteuer befreit.

 



So geht es weiter

  • Die Anträge auf Gewährung unterliegen der Stellungnahme des Kulturbeirates.
  • Wenn der Antrag positiv bewertet wird, wird ein Beitrag gewährt.
  • Der wirtschaftliche Nutzen kann sich auf bis zu 80 % der zugelassenen Ausgaben belaufen und darf das im Finanzierungsplan angegebene Defizit nicht übersteigen. Die Verbände müssen mindestens 20 % selbst finanzieren oder andere Finanzmittel angeben. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den „Bewertungskriterien“.

 


Zeiten und Fristen

Sie können den Antrag bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres oder, falls notwendig, auch im Laufe des Jahres stellen.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung und im Rundschreiben 21/2025.

In Bezug auf die anfallenden Kosten: Wann muss ich die Anträge spätestens einreichen?

Ordentliche Beitragsanträge und Projektbeitragsanträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die ersten im Finanzierungsplan angegebenen Ausgaben getätigt wurden.

Auf welcher Grundlage werden die Freiwilligenstunden berechnet, welcher Satz kann berücksichtigt werden und wie kann ich sie in meinem Antrag integrieren?

Ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden können in Höhe von 25 % der zum Zeitpunkt der Berichterstattung tatsächlich geltend gemachten Ausgaben anerkannt werden, die in keinem Fall die bei der Gewährung der Finanzhilfe anerkannten Ausgaben überschreiten dürfen. Der Stundensatz beträgt 20 Euro pro Stunde. Institutionelle Sitzungen der Leitungsgremien der Organisationen werden nicht als ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden anerkannt.