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Dienstcode: 1059

Beiträge für die interne Ausbildung von Mitarbeitern in Unternehmen

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Beschreibung

Beiträge an Unternehmen, die betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten organisieren.

Zugelassen sind Kurse mit fachlichen Inhalten, die für den Geschäftsbereich des antragstellenden Unternehmens relevant sind und maximal 500 Unterrichtsstunden umfassen.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die in der Provinz Bozen ansässig oder tätig sind und die beabsichtigen, mindestens sechs Beschäftigte an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen.

Es können ebenfalls einbezogen werden:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen und aktive Partner im Unternehmen;
  • mitarbeitende Familienangehörige.

Ausgeschlossen sind: freiwillig Mitarbeitende, Selbständige und freiberuflich Tätige.


Voraussetzungen

Um Beiträge zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Kurs wird unternehmensintern durchgeführt oder exklusiv für das Unternehmen organisiert;
  • der Kurs dauert mindestens 16 und maximal 500 Stunden;
  • die Weiterbildung muss technische und berufliche Kompetenzen betreffen, die mit der Tätigkeit des Unternehmens in Einklang stehen;
  • jedes Unternehmen kann mehr als einen Beitragsantrag pro Kalenderjahr stellen, jedoch erst nach Abschluss der vorangegangenen Weiterbildungsmaßnahme;
  • die Ausgaben müssen gemäß den Vorgaben des Landesamtes belegt werden.

Beiträge sind nicht zulässig für:

  • Sprachkurse, Führerscheine, schulische/universitäre Kurse, Kurse, die bereits gesetzlich vorgeschrieben sind oder aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Ausgaben, die bereits vor Stellung des Antrags getätigt wurden, sind nicht förderfähig.


Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, muss das Unternehmen Folgendes vorlegen:
  • Antragsformular (Antragsformular);
  • Erklärung zur Beihilferegelung - “Deggendorf”;
  • Liste der Teilnehmenden;
  • Tabelle mit der Berechnung der Personalkosten für Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen;
  • unterzeichneter und datierter Lebenslauf der Dozenten und Dozentinnen (nicht älter als ein Jahr);
  • Kostenvoranschlag;
  • Tageskalender mit Stundenplan (maximal 8 Stunden mit einer Pause von mindestens 30 Minuten);
  • detailliertes Programm (Ziele und Inhalte) der Weiterbildungsmaßnahme;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.
Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.

So wird es gemacht

Sie müssen Ihre Antrag mindestens zehn Tage vor Kursbeginn einreichen und dabei eine der folgenden Methoden wählen:

  • PEC (zertifizierte elektronische Post);
  • Online-Dienste der Provinz mittels SPID oder provinziale Dienstleistungskarte.

So geht es weiter

Der Antrag wird von einem Ausschuss geprüft, der die Kohärenz zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens überprüft.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Der Beitrag beläuft sich auf maximal 30.000 Euro pro Antrag und wird bis zur Erschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt. Der Beitrag variiert je nach Größe des Unternehmens:
  • 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
  • 60 % für mittlere Unternehmen;
  • 50 % für Großunternehmen.
Es sind erstattungsfähig:
  • Vergütung für interne/externe Dozenten;
  • Reisekosten für externe Dozenten;
  • Mieten für Kursräume (max. 300 €/Tag).
Am Ende der Weiterbildung müssen Sie einen Antrag stellen, um die Beiträge zu erhalten:
  • Antragsformular (Antragsformular):
  • die Rechnung und den Zahlungsnachweis (z. B. Bankbestätigung), die alle die CUP-Nummer enthalten;
  • Erklärung über die erfolgte Ausstellung der Anwesenheitsnachweise und der Anwesenheitserklärung;
  • Abschlussbericht über die Durchführung und die Ergebnisse der Weiterbildungsmaßnahme;
  • Kopie des Unterrichtsregister (bei Verwendung eines von der Berufsbildung zur Verfügung gestellten Papiertagebuchs ist das Original ebenfalls handschriftlich einzureichen);
Auf allen Weiterbildungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Banküberweisungen zu deren Bezahlung, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz 120/2020) die von der zuständigen Behörde mitgeteilte CUP-Nummer angegeben werden.

Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Beendung des Kurses eingereicht werden (eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich, sofern ein begründeter Antrag vor Ablauf der Frist eingereicht wird).

Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Bitte beachten Sie: Es gibt keine Vorauszahlungen, die Rückerstattung erfolgt erst nach Abschluss des Kurses.
 

Zeiten und Fristen

  • Antragstellung: spätestens zehn Tage vor Kursbeginn;
  • Kursbeginn: innerhalb von 120 Tagen nach Antragstellung;
  • Abschluss des Kurses: Innerhalb desselben Kalenderjahres oder: Wenn die Weiterbildung aus mehreren Kursen besteht, müssen mindestens 50 % der vorgesehenen Kurse bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein;
  • Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses (auf begründeten Antrag ist eine Verlängerung um weitere 90 Tage möglich, der Antrag muss jedoch vor Ablauf der Frist eingereicht werden).

Ausführliche Informationen finden Sie in der folgenden Anlage: Kriterien.


Häufig gestellte Fragen

  1. Wie viele Kurse kann ich pro Jahr organisieren?

    Es können mehrere Anträge gestellt werden. Jeder neue Antrag kann jedoch erst eingereicht werden, wenn der vorherige Antrag abgeschlossen ist.
  2. Kann ich auch die Eigentümer und Eigentümerinnen des Unternehmens einbeziehen?

    Ja, sofern sie ihre Haupttätigkeit im Unternehmen ausüben. Ihre Kosten werden jedoch für Erstattungszwecke nicht anerkannt.
  3. Wie viele Beschäftigte können teilnehmen?

    Mindestens 6 Personen pro Unternehmen und Weiterbildungsmaßnahme.
  4. Kann ich mit der Bezahlung des Kurses beginnen, bevor ich den Antrag stelle?

    Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Stellung des Antrags beginnen. Wenn Sie die Zahlung im Voraus leisten oder Rechnungen einreichen, die vor Stellung des Antrags datiert sind, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs.