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Dienstcode: 1087

Beiträge für Tätigkeiten mit Bildungscharakter für die ladinische Sprachgruppe

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Beschreibung

Beitragsantrag beim Amt für ladinische Kultur für Bildungstätigkeit. Zu den angebotenen Arten der Unterstützung gehören:
  • wissenschaftliche Tagungen und Kongresse mit Bildungscharakter, die sich vornehmlich mit einem landesbezogenen Thema befassen,
  • Tätigkeiten und Veranstaltungen mit Bildungscharakter,
  • Lehrgänge, Veranstaltungen und Studienreisen,
  • Ankauf von didaktischem Material und Hilfsmitteln für die Durchführung von Bildungstätigkeiten.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Körperschaften;
  • Stiftungen;
  • Genossenschaften;
  • Vereinigungen (einschließlich Verbände);
  • Ausschüsse.

Voraussetzungen

Die Organisation muss:
  • nicht gewinnorientiert sein;
  • seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind;
  • in ihrer Satzung die Durchführung von Tätigkeiten mit Bildungscharakter verankert haben, die der Öffentlichkeit zugänglich sind;
  • über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen;
  • ihre Tätigkeit im Einklang mit der Satzung und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz im Rahmen der Geschäftsgebarung ausüben.

 

Was benötigen Sie

Für die Beantragung eines ordentlichen Beitrags benötigen Sie das Formular Antrag auf einen ordentlichen Beitrag für Tätigkeiten mit Bildungscharakter;
Für die Beantragung von Projektbeiträgen benötigen Sie das Formular Antrag auf einen Beitrag für ein Bildungsprojekt;

Anlagen zum Antrag:

  • das Tätigkeitsprogramm oder die Beschreibung des Projekts (mit Angabe des Zwecks, der Zielgruppe, des Ortes und des Zeitraums der Durchführung, der beteiligten Personen und der Kooperationspartner);
  • den detaillierten Kostenvoranschlag;
  • den Finanzierungsplan mit genauen Angaben zu den finanziellen Mitteln;
  • einen Zeitplan für die Tätigkeiten;
  • eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters.
Wenn Sie einen ergänzenden Beitrag beantragen möchten, fügen Sie bitte folgende Anlagen bei:
  • Begleitbericht, in dem die Gründe dargelegt werden, warum ein zusätzlicher Beitrag notwendig oder angemessen ist;
  • neuer Kostenvoranschlag;
  • neuer Finanzierungsplan mit genauer Angabe der finanziellen Mittel;
  • Zeitplan der Tätigkeiten.
Wenn Sie den Beitrag zum ersten Mal beantragen, fügen Sie bitte auch eine Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung bei. Jede Änderung an der Gründungsurkunde oder der Satzung muss dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen, um sie auf dem Antragsformular anzubringen. ONLUS-Verbände und öffentliche Einrichtungen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.


So geht es weiter

  • Das Amt prüft Ihren Antrag anhand der Richtlinien, die im Lex Browser aufgeführt sind.
  • Wenn der Antrag positiv bewertet wird, wird ein Beitrag gewährt.
  • Die Förderungen belaufen sich auf maximal 80 % der zugelassenen Ausgaben.
  • Die Höhe der gewährten Förderung richtet sich nach dem Ausmaß der Eigenwirtschaftlichkeit des Vorhabens. Sie darf den im Antrag ausgewiesenen Fehlbetrag nicht überschreiten.

Zeiten und Fristen

  • Sie können bis zum 31. Januar des Bezugsjahres einen Antrag auf ordentliche Beiträge stellen;
  • Sie können bis zum 31. Januar des Bezugsjahres einen Antrag auf Projektbeiträge stellen;
  • Sie können innerhalb des Bezugsjahres einen Antrag auf ergänzende Beiträge stellen;
  • falls erforderlich, können Projektanträge auch während des Jahres eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

In Bezug auf die anfallenden Kosten: Wann muss ich die Anträge spätestens einreichen?

Anträge für ordentliche Beiträge und Projektbeiträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die ersten im Finanzierungsplan angegebenen Ausgaben getätigt wurden.

Wie werden die Freiwilligenstunden berechnet und welcher Satz gilt? Wie kann ich sie in den Auszahlungsantrag aufnehmen?

Ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden können bis zu einem Höchstsatz von 25 % der tatsächlich geltend gemachten Ausgaben anerkannt werden, sofern die bei der Gewährung des Beitrages bereits genehmigten Ausgaben nicht überschritten werden. Der Stundensatz beträgt 20 Euro pro Stunde.
Was nicht zulässig ist: Zeitaufwand für institutionelle Sitzungen von Kollegialorganen kann nicht als Zeitaufwand der ehrenamtlichen Tätigkeit angerechnet werden.
Um sie im Antrag anzugeben, musst du die ehrenamtlich geleisteten Stunden in der Endabrechnung aufführen, mit 20 €/Stunde berechnen und sicherstellen, dass sie 25 % der genehmigten Ausgaben nicht überschreiten.