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Dienstcode: 1245

Beiträge für Projekte mit dem "Seal of Excellence"

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Beschreibung

Finanzierung von Mobilitätsprojekten im Rahmen der europäischen Ausschreibungen “Marie Sklodowska-Curie Actions - Postdoctoral Fellowships”, die von der Europäischen Union mit dem “Seal of Excellence” ausgezeichnet wurden.
Das “Seal of Excellence” ist ein Qualitätssiegel für vielversprechende Projektvorschläge, die keine EU-Finanzierung erhalten haben. Es unterstützt Projekte bei der Suche nach alternativen Finanzierungsquellen, öffentlich oder privat, auf regionaler oder nationaler Ebene.
Die Kriterien können Sie unter folgendem Link konsultieren: Richtlinien für die Finanzierung von Seal of Excellence Forschungsprojekten.

Wer kann den Dienst nutzen

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:
  • Universitäten und öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, die im Bereich der Forschung tätig sind,
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
  • Unternehmen sowie andere öffentliche und private Einrichtungen, die hauptsächlich wissenschaftliche Forschung und Wissensverbreitung in Südtirol betreiben.
Die Antragstellenden müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.
 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Eigenschaften der Projekte und der Forscher/Forscherinnen.

Projekte

  • Das Forschungsprojekt muss im Rahmen einer Ausschreibung zur Einreichung von MSCA Postdoctoral Fellowships – European Fellowships oder Global Fellowships positiv bewertet worden sein. Es muss außerdem mit dem Seal of Excellence ausgezeichnet worden sein.
  • Das von der Europäischen Kommission bewertete Forschungsprojekt muss als Gast-Forschungseinrichtung eine Südtiroler Forschungseinrichtung vorsehen.
  • Förderfähig sind Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten (Vollzeitäquivalent/VZÄ) bei European Fellowships Projekten. Bei Global Fellowships Projekten beträgt die maximale Laufzeit 36 Monate (Vollzeitäquivalent/VZÄ).
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags beim Amt für Wissenschaft und Forschung darf das Seal of Excellence vor nicht länger als zwei Jahren verliehen worden sein.

Forscher und Forscherinnen

Der Forscher oder die Forscherin, für den oder die ein Beitrag für ein MSCA Postdoctoral Fellowship - Global Fellowship Projekt beantragt wird, muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Projekts bei der Europäischen Kommission bereits bei der antragstellenden Einrichtung angestellt sein. Außerdem muss dies auch zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags der Fall sein.

Weitere Voraussetzungen und Bedingungen für Antragsteller und Antragstellerinnen sind in den Kriterien angegeben.
 

Was benötigen Sie

Für den Antrag benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
  • Antrag auf einen Beitrag Seal of excellence;
  • Proposal des MSCA-Projekts, der bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde;
  • Evaluation Summary Report, aus dem die erhaltene Punktezahl hervorgeht;
  • Seal of Excellence Certificate, das von der Europäischen Kommission ausgestellt wurde;
  • zeitplan;
  • im Fall der Aufnahme in die Reserveliste (reserve list): die Erklärung über den Verzicht auf eine eventuelle europäische Finanzierung;
  • Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers/der Antragstellerin, des Forschers/der Forscherin und des Tutors/der Tutorin (nur bei händischer Unterschrift).
Dem Antrag ist eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro beizufügen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.
 

So wird es gemacht

Der Förderantrag muss dem Amt für Wissenschaft und Forschung per zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse übermittelt werden: forschung.ricerca@pec.prov.bz.it.

Jeder Förderantrag muss einzeln eingereicht werden.


So geht es weiter

Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge nach ihrem Eingang bearbeitet.

Das Amt prüft formell, ob die Anträge ordnungsgemäß und vollständig eingereicht wurden. Bei unvollständigen Anträgen kann die Landesverwaltung, falls zulässig, verlangen, dass die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Eingang des Antrags ergänzt werden, werden archiviert.

Die Abrechnung muss bis zum 30. April des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, beim Amt eingereicht werden. Bei mehrjährigen Projekten muss die Abrechnung der im Zeit-Kosten-Plan vorgesehenen Aktivitäten jeweils bis spätestens 30. April des Folgejahres vorgelegt werden.

Für die Zwischenabrechnung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  •  
  • antrag auf Auszahlung;
  • aufstellung der abzurechnenden Ausgaben;
  • Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten über das Bestehen der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen und Voraussetzungen sowie dass keine weiteren Anträge auf Vergünstigungen gestellt wurden und keine wirtschaftlichen Vorteile für dieselben Ausgaben erzielt wurden.
  • Periodic Scientific Report;
  • Vertrag mit dem Forscher/der Forscherin;
  • Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten über den Zeitraum und Anzahl der Tage bestätigt, die der Forscher oder die Forscherin bis zum Datum der Erklärung bei der gastgebenden Forschungseinrichtung oder den gastgebenden Forschungseinrichtungen verbracht hat;
  • Career Development Plan;
  • Bei bereits abgeschlossenen secondment:  Bescheinigung der Forschungseinrichtung, bei der die Entsendung stattgefunden hat. In der Bescheinigung müssen die vom Forscher oder von der Forscherin durchgeführten Tätigkeiten und die erzielten Ergebnisse beschrieben werden;
  • Im Fall eines Global Fellowship: eine Bescheinigung der gastgebenden Forschungseinrichtung der Entsendungszeit (“Outgoing-Phase”), in der die vom Forscher/von der Forscherin durchgeführten Tätigkeiten und die erzielten Ergebnisse beschrieben sind.

Innerhalb von 120 Tagen nach Abschluss des Projekts muss der/die Begünstigte beim Amt zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch die folgende Dokumentation einreichen:

  • Final Scientific Report;
  • Beurteilung des Tutors/der Tutorin über die erzielten Ergebnisse und deren Verbreitung;
  • Plan für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse, einschließlich Kommunikationsaktivitäten.

Eventuelle Änderungen am Projekt (Austausch des/der Tutors/Tutorin; wichtige wissenschaftliche Änderungen am Projekt; Ereignisse, die den geplanten Ablauf des Projekts beeinflussen können) müssen unverzüglich dem Amt für wissenschaftliche Forschung mit einer begründeten Anfrage und entsprechenden Unterlagen mitgeteilt werden:  antrag auf Änderung eines Projektes.

Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: antrag auf Verschiebung Aktivitäten.

Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol), als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein:


Zeiten und Fristen

Der Förderantrag kann das ganze Jahr über eingereicht werden.
 

Häufig gestellte Fragen

Welche Einrichtungen sind förderfähig?

Die förderfähigen Einrichtungen sind: Eurac Research, Freie Universität Bozen, Versuchszentrum Laimburg, Fraunhofer Italien, Philosophisch-Theologische Hochschule Brixen, Eco Research, Südtiroler Sanitätsbetrieb, Claudiana – Universitäres Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe, Hochschule für Musik – Konservatorium “Claudio Monteverdi” sowie Südtiroler Betrieb Landesmuseen.

Welche Projekte können eingereicht werden?

Eingereicht werden können Projekte, die im Rahmen einer MSCA-Ausschreibung für Postdoctoral Fellowships ausgezeichnet wurden und deren Gasteinrichtung in Südtirol liegt. Die Auszeichnung mit dem Seal of Excellence darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sowohl European Fellowships als auch Global Fellowships sind förderfähig.

Wie hoch ist das bewilligte Budget?

Der bewilligte Beitrag entspricht dem Budget des von der Europäischen Kommission genehmigten Projekts. Erhält der/die Forschende nach Projektbeginn Anspruch auf „Family Allowance“, „Long-term leave Allowance“ oder „Special needs Allowance“, kann der Beitrag erhöht werden. Die Erhöhung ist möglich, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind.