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Dienstcode: 1846

Beiträge für Projekte für die Jugendarbeit der ladinischen Sprachgruppe

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Beschreibung

Projektbeiträge, die für die Organisation und Durchführung spezifischer Projekte gewährt werden, welche durch die Angabe von Inhalten, Zielsetzungen, Zielgruppen, Ort, Dauer sowie Referenten und Referentinnen definiert sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Jugendorganisation mit Sitz in der Provinz Bozen, die spezifische Projekte durchführen möchte.


Voraussetzungen

Beiträge können Personen, Einrichtungen und Organisationen erhalten, die kontinuierlich Kinder und Jugendliche gemäß dem Landesgesetz vom 1. Juni 1983, Nr. 13 betreuen.

 


Was benötigen Sie

Antrag mit den folgenden Anlagen:

  • Beschreibung und Begründung des geplanten Projekts;
  • Kostenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenmittel und der weiteren Einnahmen.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen, um sie auf dem Antragsformular anzubringen. Im Fall einer Befreiung von der Stempelsteuer muss dies im Antrag angegeben werden. Im Fall einer digitalen Stempelmarke muss der Antrag die Nummer der digitalen Stempelmarke enthalten. Außerdem ist zu erklären, dass die genannte Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren verwendet wird, gemeinnützige Organisationen ausgenommen.



So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag nach den Kriterien, die mit Beschluss der Landesregierung genehmigt sind;
  2. Wenn der Antrag positiv bewertet wird, wird ein Beitrag gewährt;
  3. Der Beitrag kann bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben betragen. Der gewährte Beitrag ist proportional zur Rentabilität des Vorhabens und darf das im Antrag ausgewiesene Defizit nicht übersteigen.

 


Zeiten und Fristen

Der Antrag kann im Laufe des Jahres eingereicht werden, jedoch in jedem Fall vor Durchführung der entsprechenden Ausgaben.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Wird auch Eigenleistung oder Freiwilligentätigkeit anerkannt?

Bei Projekten mit Eigenleistung muss eine Liste der Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vorgelegt werden, die Freiwilligentätigkeiten ausüben – mit Beschreibung der Tätigkeiten sowie Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit. Für die Freiwilligentätigkeit wird ein höchster Pauschalstundensatz von 20,00 Euro anerkannt. Als Eigenleistung kann nur die Differenz zwischen dem Beitrag und den anerkannten Ausgaben abgerechnet werden, bis maximal 25 % der anerkannten Ausgaben. Die für die Teilnahme an Sitzungen der Kollegialorgane der Organisation, des Vereins oder des Ausschusses geleisteten Stunden werden nicht anerkannt.