Beiträge für Personen, die an Mukoviszidose erkrankt sind
Wer kann den Dienst nutzen
Voraussetzungen
- Sie müssen im Landesgesundheitsdienst eingetragen sein.
- Sie müssen an Mukoviszidose leiden.
- Sie müssen einen Bedarf an physiotherapeutischer Therapie von mindestens zwei Stunden täglich haben, der aus dem vom Referenzzentrum ausgestellten Behandlungsplan hervorgeht.
- Sie dürfen die Voraussetzungen für die erste Pflegestufe gemäß Artikel 8 des Landesgesetzes vom 12. Oktober 2007, Nr. 9 in geltender Fassung nicht erfüllt haben oder den gegenständlichen Beitrag gegenüber dem Pflegegeld vorziehen.
Was benötigen Sie
- Antragsformular: Formular Mukoviszidose;
- Ein ärztliches Attest und ein Behandlungsplan müssen von einem von der Provinz Bozen anerkannten Referenzzentrum für Mukoviszidose ausgestellt werden, wie beispielsweise den Zentren in Verona oder Innsbruck;
- Bescheinigung der Medizinischen Kommission des gerichtsmedizinischen Dienstes, dass die darin enthaltenen konservativen Behandlungsmaßnahmen zur Erhaltung des Gesundheitszustandes unbedingt erforderlich sind.
So wird es gemacht
So geht es weiter
Der Sprengel nimmt Ihren Antrag entgegen und leitet ihn an das Amt für Gesundheitsmobilität weiter, das überprüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und keine weitere Pflegezulage erhalten.
Sie erhalten dann ein Einschreiben mit Rückschein, mit dem Sie darüber informiert werden, ob Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wurde.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb von 30 Tagen Rekurs einlegen oder fehlende Unterlagen nachreichen.
Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbeitrag für die zu Hause durchzuführenden physiotherapeutischen Leistungen.
Zeiten und Fristen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der monatliche Beitrag?
- die Höhe des Beitrags ist ein Pauschalbeitrag, der dem für die erste Stufe des Landespflegegeldes vorgesehenen Betrag entspricht (derzeit ca. 529,91 € pro Monat, vorbehaltlich der Aktualisierungen);
- der Beitrag kann nicht mit dem Pflegegeld kumuliert werden: Sie können nur einen der beiden Beiträge erhalten.
Wo erhalte ich weitere Informationen oder praktische Hilfe?
Für genaue Informationen oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrags wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsdienste Ihres Gesundheitssprengels.
Hier können Sie:
- um Erläuterungen zu den erforderlichen Formularen und Unterlagen bitten;
- die Fristen, die Art und Weise der Einreichung und Aktualisierungen der Rechtsvorschriften nachprüfen;
- Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Einreichung Ihres Ansuchens und bei der Mitteilung von etwaigen Änderungen Ihres Status (Änderung der Beihilfe, Todesfall usw.) erhalten;
- die territorialen Verwaltungsdienste kontaktieren, die Ihnen persönliche und aktualisierte Hilfe in allen Phasen des Verfahrens garantieren.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsdienste der Gesundheitssprengel.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 5. März 2001, Nr. 7;
- Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember 2023, Nr. 1132 “Richtlinien für die Zuerkennung eines Beitrags an Personen, die an Mukoviszidose erkrankt sind”.
Zuständige Stelle
Südtiroler Sanitätsbetrieb
Telefon: +39 84000 22 11
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: www.sabes.it
