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Dienstcode: 3088

Beiträge der bilateralen Körperschaften für Handwerksmeister und Handelsfachkräfte

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Beschreibung

Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk (BKH) vergibt Beiträge an Personen, die den Teil Unternehmensführung der Meisterprüfung bestanden haben und die das Meisterdiplom erworben haben. 
Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (EBK) vergütet 80 Prozent der Lehrgangskosten für die Ausbildung zum Handelsfachwirt oder zur Handelsfachwirtin, wenn diese erfolgreich abgeschlossen wird.

 


Wer kann den Dienst nutzen

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Handwerk, die den Teil „Unternehmensführung" der Meisterprüfung im Handwerk bestanden und das Meisterdiplom erworben haben;
  • Personen, die jeweils ihre EBK- und Ascom/Co.ve.l.co.-Beiträge mindestens sechs Monate vor der Prüfung zum Handelsfachwirt oder zur Handelsfachwirtin rechtzeitig bezahlen.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Baugewerbe und im Hotelgewerbe sind von den Leistungen ausgeschlossen.

 


Voraussetzungen

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Handwerk müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllte Bewerbung mit Eigenerklärung und Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten;

  • Zertifizierung durch das Landesamt für Meisterausbildung.


Personen mit einer technischen oder gewerblich-technischen Ausbildung müssen das Online-Formular ausfüllen und folgende Unterlagen beifügen:

  • Gehaltsabrechnungen (oder UNIEMENS, falls Arbeitgeber oder Arbeitgeberin) ab dem sechsten Monat vor der Fachprüfung bis zum Datum des Leistungsantrages;

  • Kopie des Diploms;

  • original -Quittung vom Amt für Berufsbildung der Provinz.


Was benötigen Sie

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Handwerk müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • ausgefüllte Bewerbung mit Eigenerklärung und Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Zertifizierung durch das Landesamt für Meisterausbildung.

Personen mit einer technischen oder gewerblich-technischen Ausbildung müssen das Online-Formular ausfüllen und folgende Unterlagen beifügen:

  • Gehaltsabrechnungen (oder UNIEMENS, falls Arbeitgeber oder Arbeitgeberin) ab dem sechsten Monat vor der Fachprüfung bis zum Datum des Leistungsantrages;
  • Kopie des Diploms;
  • Original -Quittung vom Amt für Berufsbildung der Provinz;

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 


So wird es gemacht

  • Meister oder Meisterin: Der Antrag erfolgt online auf der Website der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk (BKH): Leistungen;
  • Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin: Der Antrag erfolgt online auf der Website der Bilateralen Körperschaft für den Tertiärsektor der Verteilung und der Dienstleistungen der Provinz Bozen (EBK): Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin.

 


So geht es weiter

Die Bilaterale Körperschaft prüft den Antrag und wird entsprechend reagieren.


Zeiten und Fristen

  • Meister oder Meisterin: Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Ausstellung des Zeugnisses durch das Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung  gestellt werden.
  • Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Prüfung gestellt werden.

 


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf die Websites der für diesen Dienst zuständigen Einrichtungen.

Gibt es auch Förderungen der Autonomen Provinz Bozen?

Nein, die Autonome Provinz Bozen bietet keine spezifischen Förderungen an. Sie unterstützt jedoch die Meisterausbildung, sowie die Handelsfachwirteausbildung, indem sie die Kosten für die Kurse weitgehend übernimmt.

Gibt es im Ausland Einrichtungen für die Ausbildung von Handwerksmeistern oder Handwerksmeisterinnen und Handelsfachwirten und Handelsfachwirtinnen?

Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung für die Ausbildung von Handwerksmeister oder Handwerksmeisterin im Ausland zu beantragen. Der Antrag kann gestellt werden, wenn eine solche Ausbildung in Südtirol nicht verfügbar ist und nicht mehr als 500 Stunden umfasst. Dieser Antrag wird bei der Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung gestellt. Der Dienst wird über CIVIS abgewickelt: Beiträge für beschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitssuchende.

Warum wird die Ausbildung von Meistern und Meisterinnen im Bau- und Hotelgewerbe nicht erleichtert?

Es gibt keine Förderungslinien für die Ausbildung von Meistern und Meisterinnen durch die Bauarbeiterkasse und Tourismuskasse Südtirols. Aus diesem Grund wird die Ausbildung von Meistern und Meisterinnen im Bau- und Hotelgewerbe nicht gefördert.