Beschreibung
Der Dienst sieht Förderungen zu Gunsten von Sozialgenossenschaften und besonderen Arten von Arbeitsgenossenschaften für die Finanzierung von Investitionen vor.
Die Beiträge werden im Rahmen der europäischen De-minimis-Regelung vergeben.

Der Dienst sieht Förderungen zu Gunsten von Sozialgenossenschaften und besonderen Arten von Arbeitsgenossenschaften für die Finanzierung von Investitionen vor.
Die Beiträge werden im Rahmen der europäischen De-minimis-Regelung vergeben.
Genossenschaftliche Körperschaften.
Die vorgesehenen Fördermassnahmen können von folgenden Genossenschaftstypen beansprucht werden: Genossenschaften:
Darüber hinaus müssen diese Genossenschaften in die folgenden Kategorien fallen:
Zuschussfähig sind Ausgaben für:
Die Gewährung der Förderungen bringt die Verpflichtung mit sich, die Arbeiten und Vermögenswerte, für die die Förderungen gewährt wurden, in den folgenden Zeiträumen nicht zu veräußern oder anderweitig zweckzuentfremden:
Während des gesamten Bewilligungszeitraums müssen die für den Genossenschaftstyp, für den die Förderungen gewährt wurden, festgelegten Auflagen eingehalten werden (z. B. Einhaltung der 30% Quote von benachteiligten Personen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer bei Sozialgenossenschaften des Typs B).
Folgende Unterlagen müssen dem Beitragsantrag beigefügt werden:
Für das Fördergesuch ist die vorgesehene Stempelgebühr zu entrichten. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Förderungsansuchen sind ausschließlich über den myCIVIS-Dienst einzureichen.
Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft per PEC und direkt über das entsprechende Portal in myCIVIS eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.
Innerhalb von 120 Tagen, unbeschadet der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Konzessionsverfahren abgeschlossen und die Genossenschaft erhält die entsprechende Mitteilung über die PEC.
Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, ausschließlich über den Dienst myCIVIS vorgelegt werden.
Die Ausgaben für mehrjährige Projekte, die in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan enthalten sind, müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben verbucht wurden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landhaus 10, Crispistraße 15, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 49 36
E-Mail: gen@provinz.bz.it