Beschreibung
Der Verkauf von frischen Wildpilzen und getrockneten Steinpilzen in loser Schüttung ist nur volljährigen Personen gestattet, die über eine Bescheinigung über die Eignung zur Artenbestimmung verfügen, die durch eine Prüfung erworben wurde.
Die Prüfung zur Erlangung der Bestätigung zur Befähigung zum Verkauf von Pilzen in der Liste 1 besteht aus einer einzigen mündlichen Prüfung.
Die Prüfung zur Erlangung der Bestätigung zur Befähigung zum Verkauf von Pilzen in der Liste 2 besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
