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Dienstcode: 1717

Befähigung zum Verkauf von Pilzen

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Beschreibung

Der Verkauf von frischen Wildpilzen und getrockneten Steinpilzen in loser Schüttung ist nur volljährigen Personen gestattet, die über eine Bescheinigung über die Eignung zur Artenbestimmung verfügen, die durch eine Prüfung erworben wurde.

Die Prüfung zur Erlangung der Bestätigung zur Befähigung zum Verkauf von Pilzen in der Liste 1 besteht aus einer einzigen mündlichen Prüfung.

Die Prüfung zur Erlangung der Bestätigung zur Befähigung zum Verkauf von Pilzen in der Liste 2 besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, die am Verkauf von Pilzen interessiert sind.


Voraussetzungen

  • Sie sind die verantwortliche Person für jede Verkaufsstelle, bei Betrieben – einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe – die in mehrere Verkaufsstellen gegliedert sind;
  • Sie sind die Eigentümerin/der Eigentümer oder die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter bei Betrieben – einschließlich landwirtschaftlicher Betrieben, die nur eine Verkaufsstelle haben.

Der Befähigungsnachweis kann auch volljährigen Personen ausgestellt werden, die von den Verantwortlichen bevollmächtigt werden, aber nur, wenn es sich um Bedienstete oder mitarbeitende Familienmitglieder desselben Betriebes handelt.

 


Was benötigen Sie

Zusammen mit dem Antrag (Antrag auf Prüfung) müssen Sie die folgenden Unterlagen beifügen:

  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises;
  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Prüfung;
  • eine von beiden Parteien unterzeichnete Vollmacht muss dem Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ebenfalls beigefügt werden.

Die Kosten für die Ausstellung der Bestätigung betragen 30 €.

 


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung beim Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung (SIAN) per Post, durch persönliche Abgabe, per PEC (sian@pec.sabes.it) oder per E-Mail (sian@sabes.it) einreichen.

 


So geht es weiter

Die Zulassung zur Prüfung für den Verkauf von Pilzen wird mindestens 10 Tage vor der Prüfung für Pilze der Liste 1 und 20 Tage vor der Prüfung für Pilze der Liste 2 per zertifizierter E-Mail, E-Mail oder Einschreiben versandt.
In der Einladung werden das Datum, die Uhrzeit, der Ort, an dem die Untersuchung stattfindet, und die zu untersuchende Pilzart angegeben. Die Prüfung wird vorzugsweise mit frischen Pilzen durchgeführt, sofern diese verfügbar sind. Sind diese nicht vorhanden, werden alternativ Fotos verwendet.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat und die Befähigung, Pilze zu verkaufen.

 


Zeiten und Fristen

Die Prüfung muss innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags mit allen Anlagen erfolgen.


Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Um sich vorzubereiten, können Sie die folgende Anlage konsultieren Broschüre: Prüfungsvorbereitung.

Wo befinden sich die Mykologischen Kontrollstellen des Dienstes für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung (SIAN)?

Die Standorte sind wie folgt:

  • Bozen: Amba-Alagi-Straße 33, Tel. 0471 435708
  • Brixen: Dantestraße 51, Tel. 0472 812 460
  • Bruneck: Paternsteig 3, Tel. 0474 586 530
  • Meran: Goethestraße Nr. 41/A, Tel. 0473 251 811

E-Mail: sian@sabes.it 
PEC: sian.pec@sabes.it

Was geschieht, wenn die Prüfung nicht innerhalb der 90-Tage-Frist stattfindet?

Falls die Prüfung nicht innerhalb von 90 Tagen stattfinden kann, werden Sie vom Verwaltungspersonal informiert.