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Dienstcode: 1097

Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie sich zur Zweisprachigkeitsprüfung anmelden. Oder Sie können sich Sprachzertifikate oder Studientitel anerkennen lassen.
Die Zweisprachigkeitsprüfung prüft gleichzeitig die Kenntnisse der italienischen und der deutschen Sprache. Es gibt vier Sprachniveaus: C1, B2, B1, A2. Sie entsprechen den erforderlichen Kenntnissen, die je nach Studientitel für die verschiedenen Berufsbilder der öffentlichen Verwaltung vorgeschrieben sind.
Der Zweisprachigkeitsnachweis ist notwendig, um in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol arbeiten zu können.  Der Zweisprachigkeitsnachweis ist unbegrenzt gültig und kann europaweit anerkannt werden, da er dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) entspricht.

Sie können sich jeweils nur zu einer Prüfung anmelden. 

Wer kann den Dienst nutzen

Alle Interessierten können sich zur Zweisprachigkeitsprüfung anmelden bzw. um Anerkennung von Sprachzertifikaten oder Studientiteln ansuchen.
Die Zulassung zur Zweisprachigkeitsprüfung ist nicht an einen Bildungsgrad bzw. Schulabschluss gebunden.

Voraussetzungen

Die wichtigste Voraussetzung betrifft Alter.

Zweisprachigkeitsprüfung auf Niveau C1 und Niveau B2: Sie können sich anmelden, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Zweisprachigkeitsprüfung auf Niveau B1 und Niveau A2: Sie können sich anmelden, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.


Was benötigen Sie

Die Anmeldung und die Ansuchen um Anerkennung erfolgen online mittels SPID oder elektronischer Identitätskarte (CIE). 

Wenn Sie im Ausland wohnen und/oder keine italienische Steuernummer besitzen, füllen Sie den Antrag auf Anmeldung oder Anerkennung aus und fügen einen eine Kopie Ihres Personalausweises hinzu.

Das sind die Formulare im PDF-Format:Der Dienst ist kostenlos.

So wird es gemacht

Sie können über den Online-Dienst myCIVIS ansuchen, indem Sie diese Schritte befolgen:
  1. Klicken Sie auf den Button Online-Dienst myCIVIS;
  2. geben Sie die erforderlichen Daten ein;
  3. laden Sie alle Unterlagen hoch;
  4. senden Sie den Antrag ab.
Falls Sie im Ausland wohnen und/oder keine italienische Steuernummer besitzen:
  • füllen Sie den Antrag auf Anmeldung oder Anerkennung aus;
  • fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises hinzu,
  • und senden alles an diese E-Mail-Adresse: zdp@provinz.bz.it.

So geht es weiter

  1. Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie eine Bestätigung darüber in Ihrem persönlichen Bereich auf myCIVIS;
  2. etwa drei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie die Einladung zur Prüfung in Ihrem persönlichen Bereich auf myCIVIS;
  3. wenn Sie eine Beeinträchtigung oder Lernstörung haben und Kompensations-oder Unterstützungsmaßnahmen benötigen, füllen Sie den folgenden Vordruck aus und senden ihn zusammen mit Ihren ärztlichen Unterlagen und einem gültigen Ausweis an zdp@provinz.bz.it.
  4. Das Ansuchen um Kompensations- und Unterstützungsmaßnahmen muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungsdatum eingereicht werden.
  5. Das Ergebnis der Prüfung wird innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Prüfungstag in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS hinterlegt. Auf demselben Wege erhalten Sie Ihren Bewertungsbogen und Ihre Anwesenheitsbestätigung.
  6. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, so finden Sie Ihren Zweisprachigkeitsnachweis in digitalem Format in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS.
  7. Wenn Sie eine Kopie Ihrer schriftlichen Textproduktion erhalten möchten, wenden Sie sich per E-Mail an zdp@provinz.bz.it. Bitte schicken Sie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises mit.
  8. Sofern Sie einen persönlichen Termin für die Einsichtnahme in Ihre Prüfungsarbeit wahrnehmen möchten, so ersuchen wir Sie vorab um Terminvereinbarung.
Auf dieser Website der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen finden Sie pro Prüfung und Niveau einige Beispiele, damit Sie sich besser vorbereiten können.

Zeiten und Fristen

  • Die Zweisprachigkeitsprüfungen finden das ganze Jahr über von Montag bis Freitag statt.
  • Sie können sich jederzeit anmelden. Ihre Anmeldung wird in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
  • Alle Prüfungsmodule finden am gleichen Tag statt.

Prüfungstermin absagen

Sobald Sie die Einladung zur Prüfung erhalten und erkennen, dass Sie am Prüfungstag nicht erscheinen können, dann teilen Sie das unverzüglich mit. Die Absage des Prüfungsdatums ist verpflichtend und mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum durchzuführen. Andernfalls sind Sie für die Dauer von sechs Monaten von den Prüfungen ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellen lediglich belegbare Gründe dar. Zum Beispiel: Krankheit mit vorzuweisender Krankenbescheinigung.

Prüfungstermin verschieben

Es ist möglich, den Prüfungstermin einmal zu verschieben, wenn Sie am vorgesehenen Tag nicht erscheinen können und uns dies min. 3 Tage vorher mitteilen.
Der Prüfungstermin kann auch vorgezogen werden, wenn Sie an einem öffentlichen Wettbewerb teilnehmen möchten. Füllen Sie hierfür das folgende Formular aus: Ansuchen um Vorverlegung der Prüfung und senden es an folgende E-Mail Adresse: zdp@provinz.bz.it. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu, wie etwa die Wettbewerbsausschreibung.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der der Website der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung.

Haben Sie Probleme mit dem Termin der Prüfung?

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Probleme mit dem Prüfungstermin.

Kann ich mich gleichzeitig für die Zweisprachigkeitsprüfung und die Ladinischprüfung anmelden?

Ja, Sie können sich für beide Prüfungen gleichzeitig anmelden.

Haben Sie weitere Fragen?

Sie können die häufigsten Fragen und Antworten der Website der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung nachlesen.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Bestimmungen der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen gehen aus dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 26.07.1976, Nr. 752 und den entsprechenden, im Amtsblatt veröffentlichten Kriterien zur Abwicklung der Prüfungen hervor.

Rechtsgrundlagen