Beschreibung
Test zur Zertifizierung der Italienischkenntnisse für die Erteilung der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung der EU. Die Verpflichtung zum Bestehen eines Tests zur Überprüfung der Italienischkenntnisse für ausländische Staatsbürger, die eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung der EU beantragen, wurde durch das Gesetz T.U. 286/98 eingeführt. Es trat mit dem Ministerialdekret vom 4. Juni 2010 in Kraft.
Die Prüfung überprüft das Verständnis kurzer mündlicher (gehörter) und schriftlicher Texte sowie die Schreibfähigkeit. Die Prüfung besteht aus drei Teilen: Hörverständnis, Leseverständnis und schriftliche Interaktion. Die Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prüfung beträgt 80 von 100 Punkten.
Die Punkte werden wie folgt verteilt:
- prüfungsteil Hörverstehen - 10 Fragen: Für jede richtige Antwort auf eine Frage werden 3 Punkte vergeben (maximal 30 Punkte);
- prüfungsteil Leseverständnis (Lesen) - 10 Fragen: Für jede richtige Antwort auf eine Frage werden 3,5 Punkte vergeben (maximal 35 Punkte);
- prüfungsteil schriftliche Interaktion (Schreiben): 35 Punkte, wenn der Test vollständig und korrekt ist, 28 Punkte, wenn der Test ausreichend ist.
Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren:
