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Dienstcode: 3087

Einschreibung der Lehrlinge in die Berufsschule

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Beschreibung

Einschreibung von Lehrlingen in die für den jeweiligen Lehrberuf zuständige Berufsschule durch das Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung. Als Lehrling werden Sie beim Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung in die zuständige Berufsschule eingeschrieben.

 

 


Wer kann den Dienst nutzen

Die Einschreibung in die Berufsschule erfolgt von Amts wegen, nach telematischer Übermittlung dews Lehrvertrags (UniLav-Meldung) an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung.


Voraussetzungen

Sie sind anspruchsberechtigt, wenn Sie in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig sind und einen Lehrvertrag mit Berufsschule in der Provinz Bozen abgeschlossen haben.


Was benötigen Sie

Das Amt verlangt keine Unterlagen vom Lehrling.

Der Besuch der Berufsschule ist kostenlos. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden zum Teil vom Land Südtirol und zum Teil von Ihnen getragen.


So wird es gemacht

Das Amt verlangt keine Unterlagen vom Lehrling. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin meldet den Lehrvertrag in elektronischer Form an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung (UniLav-Meldung).


So geht es weiter

Wenn es mehr als einen Berufsschulstandort gibt, werden Sie in der Schule eingeschrieben, die dem Standort des Lehrbetriebs am nächsten ist. Nur Lehrlinge im Gastgewerbe besuchen die Schule, die ihrem Wohnort am nächsten liegt. Der Unterricht findet in Blockkursen oder über das gesamte Schuljahr an einem Tag pro Woche statt.

Die Schule setzt sich mit dem Lehrling und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin in Verbindung und informiert sie rechtzeitig über den Schulbeginn. Der Lehrbetrieb hat die Pflicht, die Lehrlinge für die Dauer des Unterrichts und der Prüfungen von der Arbeit freizustellen. Die Berufsschule informiert Ihren Lehrbetrieb, wenn Sie dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.


Zeiten und Fristen

Die Einschreibung in die Berufsschule erfolgt, sobald ein Lehrvertrag dem Amt gemeldet wird.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Lehrzeiten verschiedener Verträge mit dem gleichen Beruf zusammenrechnen?

Ja, es ist möglich, die Lehrzeiten aus verschiedenen Verträgen zusammenzurechnen, sofern sie sich auf denselben Beruf beziehen. Bei Saisonlehrverhältnissen gelten acht Monate Lehrzeit als ein Lehrjahr.

Kann ein Lehrvertrag verlängert werden? 

Ein Lehrvertrag kann um höchstens ein Jahr verlängert werden, um den Lehrabschluss zu erlangen.

Bekomme ich als Lehrling eine Ermäßigung für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel?

Als Lehrling können Sie einen südtirolmobil Pass für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Anspruch nehmen.