Beschreibung
Gewährung von Beiträgen für qualifizierte sozialpädagogische Maßnahmen zur außerschulischen und ergänzenden Betreuung und Begleitung in Südtirol oder außerhalb der Landesgrenzen.
Diese Projekte der außerschulischen Nachmittagsbetreuung sind:
- für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 15 Jahren;
- für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren für Jugendliche mit Behinderung;
