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Dienstcode: 3546

Beiträge für Projekte der außerschulischen Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für qualifizierte sozialpädagogische Maßnahmen zur außerschulischen und ergänzenden Betreuung und Begleitung in Südtirol oder außerhalb der Landesgrenzen.

Diese Projekte der außerschulischen Nachmittagsbetreuung sind:

  • für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 15 Jahren;
  • für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren für Jugendliche mit Behinderung;
Die Projekte werden an Kindergarten- oder Schultagen nachmittags von pädagogisch qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Öffentliche Körperschaften;
  • private Einrichtungen, wie zum Beispiel Genossenschaften und Vereine, ohne Gewinnabsicht.

Voraussetzungen

  • Die Projekte müssen außerhalb des Schulstundenplans stattfinden.
  • Die Planung der Projekte muss in Absprache mit der Gemeinde oder mit der Bezirksgemeinschaft des betreffenden Einzugsgebiets sowie mit der betroffenen Schule oder dem betroffenen Kindergarten erfolgen.
  • In der Regel soll eine Kontinuität von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten gewährleistet sein. Und zwar mindestens einmal pro Woche mit einer Mindestdauer von zwei Stunden. Ausgeschlossen ist die ausschließliche Betreuung in der Mittagspause, das bedeutet vom Ende des Vormittags- bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts.
  • Eine Teilnahmegebühr für die Teilnahme an den Projekten ist vorgesehen.
  • Die pädagogisch qualifizierte Begleitung für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ist Voraussetzung.
  • Das Erlernen der offiziellen Landessprachen durch spielerisch-erzieherische Maßnahmen soll gefördert werden.
  • Die Projekte sollen auf den konkreten Bedarf der Familien auf Ortsebene ausgerichtet sein.
  • Die Führung obliegt pädagogisch qualifiziertem Fachpersonal.
  • Das Angebot richtet sich an eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen und an alle Interessierten gleichermaßen.
  • Pro Gruppe sollte maximal 1 Kind oder 1 Jugendlicher mit Behinderung sein.
  • Im Falle von Kindern mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen, muss die Anwesenheit von entsprechend qualifiziertem Betreuungspersonal gewährleistet sein.

Betreuungsschlüssel

Kinder und Jugendliche im Schulalter bis 15 Jahre (bis 18 Jahre mit Behinderung):
  • Anwesenheit von mindestens 1 Fachkraft je 8 Kinder/Jugendliche
  • Mindestteilnehmerzahl: 8 (Ausnahmen nur nach Genehmigung der Familienagentur)
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Ende des Vorschulalters:
  • Anwesenheit von mindestens 1 Fachkraft je 6 Kinder
  • Mindestteilnehmerzahl: 4
  • Weitere Betreuungskräfte werden empfohlen

Was benötigen Sie

Antrag auf Gewährung eines Beitrages

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

Anlagen zum Antrag

  • Sichtvermerk der Gemeinde oder der Bezirksgemeinschaft
  • Sichtvermerk der Schule oder des Kindergartens
  • ausführlicher Kostenvoranschlag mit getrennter Angabe der Kosten für das Personal und die Mittel, die zur angemessenen Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und/oder mit klinischem Befund erforderlich sind
  • ausführlicher Finanzierungsplan pro Projekt
  • Angaben zu den vorangemeldeten Kindern/Jugendlichen mit Angaben zu deren Alter und Wohnsitz
  • Gründungsakt und aktuelle Satzung, sofern diese Unterlagen nicht bereits bei der Familienagentur übermittelt wurden
  • Antimafia-Unterlagen, falls der beantragte Beitrag höher als 150.000,00 Euro ausmacht (nur bei privaten Einrichtungen, auch in Summe mit anderen Beitragsanträgen) Antimafia Information
  • eine Stempelmarke (digital oder in Papierform) im Wert von 16 Euro, außer Ihre Organisation ist von der Stempelsteuer befreit

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen

Antrag um Auszahlung des Beitrages

Für den Antrag um Auszahlung des Beitrages müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Antrag um Auszahlung des Beitrages, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Körperschaft oder Einrichtung Antrag um Auszahlung des Beitrags 2025/2026
  • Anlage Antrag auf Auszahlung 2025/2026
  • ausführlicher Tätigkeitsbericht
  • Angabe der für das durchgeführte Projekt effektiv bestrittenen Gesamtkosten samt Erklärung, dass alle Kosten ordnungsgemäß beglichen wurden
  • Detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
  • Angaben zur Anzahl der effektiv teilnehmenden Kinder/Jugendlichen


So geht es weiter

  • Überprüfung der Unterlagen und eventuelle Anforderung von fehlenden Unterlagen,
  • Bearbeitung des Antrags,
  • Mitteilung über den gewährten Beitrag (mit CUP-Code) oder Vorschuss des Beitrags (falls Sie darum angesucht haben),
  • Überweisung des Beitrags auf die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN).

Zeiten und Fristen

Antrag einreichen

Reichen Sie den Antrag auf Gewährung des Beitrages innerhalb 31. August jedes Jahres ein.

Ergänzende Beitragsanträge für Kinder oder Jugendliche mit Behinderung und/oder mit klinischem Befund müssen spätestens innerhalb der ersten Betreuungs- und Begleitungswoche eingereicht werden.

Die Anträge müssen jedenfalls vor Projektbeginn bei sonstiger Archivierung eingereicht werden, mit Ausnahme der ergänzenden Anträge.

Auszahlung (Abrechnung)

Reichen Sie den Antrag auf Auszahlung innerhalb 31. Dezember des Jahres ein, das auf jenes der Beitragsgewährung folgt.