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Dienstcode: 3546

Beiträge für Projekte der außerschulischen Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für qualifizierte sozialpädagogische Maßnahmen zur außerschulischen und ergänzenden Betreuung und Begleitung in Südtirol oder außerhalb der Landesgrenzen.

Diese Projekte der außerschulischen Nachmittagsbetreuung sind:

  • für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 15 Jahren;
  • für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren für Jugendliche mit Behinderung;
Die Projekte werden an Kindergarten- oder Schultagen nachmittags von pädagogisch qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Öffentliche Körperschaften;
  • private Einrichtungen, wie zum Beispiel Genossenschaften und Vereine, ohne Gewinnabsicht.

Voraussetzungen

  • Die Projekte müssen außerhalb des Schulstundenplans stattfinden.
  • Die Planung der Projekte muss in Absprache mit der Gemeinde oder mit der Bezirksgemeinschaft des betreffenden Einzugsgebiets sowie mit der betroffenen Schule oder dem betroffenen Kindergarten erfolgen.
  • In der Regel soll eine Kontinuität von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten gewährleistet sein. Und zwar mindestens einmal pro Woche mit einer Mindestdauer von zwei Stunden. Ausgeschlossen ist die ausschließliche Betreuung in der Mittagspause, das bedeutet vom Ende des Vormittags- bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts.
  • Eine Teilnahmegebühr für die Teilnahme an den Projekten ist vorgesehen.
  • Die pädagogisch qualifizierte Begleitung für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ist Voraussetzung.
  • Das Erlernen der offiziellen Landessprachen durch spielerisch-erzieherische Maßnahmen soll gefördert werden.
  • Die Projekte sollen auf den konkreten Bedarf der Familien auf Ortsebene ausgerichtet sein.
  • Die Führung obliegt pädagogisch qualifiziertem Fachpersonal.
  • Das Angebot richtet sich an eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen und an alle Interessierten gleichermaßen.
  • Pro Gruppe sollte maximal 1 Kind oder 1 Jugendlicher mit Behinderung sein.
  • Im Falle von Kindern mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen, muss die Anwesenheit von entsprechend qualifiziertem Betreuungspersonal gewährleistet sein.

Betreuungsschlüssel

Kinder und Jugendliche im Schulalter bis 15 Jahre (bis 18 Jahre mit Behinderung):
  • Anwesenheit von mindestens 1 Fachkraft je 8 Kinder/Jugendliche
  • Mindestteilnehmerzahl: 8 (Ausnahmen nur nach Genehmigung der Familienagentur)
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Ende des Vorschulalters:
  • Anwesenheit von mindestens 1 Fachkraft je 6 Kinder
  • Mindestteilnehmerzahl: 4
  • Weitere Betreuungskräfte werden empfohlen

Was benötigen Sie

Antrag auf Gewährung eines Beitrages

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

Anlagen zum Antrag

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen: Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Projekte der außerschulischen Nachmittagsbetreuung (Anlage A, Art. 10)

 

Antrag auf Auszahlung des Beitrages

Für den Antrag auf Auszahlung des Beitrages müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

Informationen für weitere erforderliche Unterlagen:



So geht es weiter

  • Überprüfung der Unterlagen und eventuelle Anforderung von fehlenden Unterlagen,
  • Bearbeitung des Antrags,
  • Mitteilung über den gewährten Beitrag (mit CUP-Code) oder Vorschuss des Beitrags (falls Sie darum angesucht haben),
  • Überweisung des Beitrags auf die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN).

Zeiten und Fristen

Antrag einreichen

Reichen Sie den Antrag auf Gewährung des Beitrages innerhalb 31. August jedes Jahres ein.

Ergänzende Beitragsanträge für Kinder oder Jugendliche mit Behinderung und/oder mit klinischem Befund müssen spätestens innerhalb der ersten Betreuungs- und Begleitungswoche eingereicht werden.

Die Anträge müssen jedenfalls vor Projektbeginn bei sonstiger Archivierung eingereicht werden, mit Ausnahme der ergänzenden Anträge.

Auszahlung (Abrechnung)

Reichen Sie den Antrag auf Auszahlung innerhalb 31. Dezember des Jahres ein, das auf jenes der Beitragsgewährung folgt.

Rechtliche Grundlagen

Förderhinweis

Um die Förderung durch das Land sichtbar zu machen, müssen Sie als Förderempfänger das offizielle Logo des Landes Südtirol verwenden und sich an die geltenden Richtlinien für Förderempfänger halten.

Datenschutz

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.