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Dienstcode: 3509

Ambulanter Betreuungsdienst

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Beschreibung

Der ambulante Betreuungsdienst unterstützt betreuungsbedürftige Menschen durch Betreuung, Pflege, Beratung und präventive Maßnahmen im Alltag. Die Leistungen können sowohl im häuslichen Umfeld als auch in entsprechenden Tagesstätten in Anspruch genommen werden.

Der Dienst bietet folgende Leistungen:

  • Körperpflege,
  • Unterstützung bei der Umsetzung von sozialen, pädagogischen, geragogischen oder therapeutischen Maßnahmen,
  • Gesundheitsversorgung,
  • Hilfe bei der Haushaltsführung,
  • Transport und Begleitung,
  • Unterstützung für Familien in Notsituationen,
  • Essen auf Rädern oder Essen ohne Zustellung.

Die Leistungen und Zeiten für die Betreuung werden gemeinsam vereinbart.


Wer kann den Dienst nutzen

Für Personen jeden Alters, die auf Unterstützung angewiesen sind.


Voraussetzungen

Bevor Sie den Dienst nutzen können, prüft der Betreuungsdienstleiter oder die Betreuungsdienstleiterin Ihre Situation. Anschließend vereinbaren Sie gemeinsam, welche Leistungen Sie erhalten.

Eine Voraussetzung ist Ihr ständiger Aufenthalt in der Provinz Bozen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie bei der Tagesstätte des ambulanten Betreuungsdienstes oder beim Sozialsprengel.


So wird es gemacht

Sie können sich an die Anlaufstelle für Pflege- und Betreuung wenden. Oder Sie können sich auch an den ambulanten Betreuungsdienst des Sozialsprengels wenden, der für Ihren Wohnort zuständig ist. 

Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen und das Antragsformular.


So geht es weiter

Nach dem Antrag für den ambulanten Betreuungsdienst führt die Betreuungsdienstleiterin eine Ersteinschätzung durch, um festzustellen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Nach dem ersten Besuch bei Ihnen zu Hause und in Absprache mit Ihnen werden die erforderlichen Leistungen festgelegt.

Die Leistungen des Dienstes sind gebührenpflichtig. Sie können eine Tarifbegünstigung beim Sozialsprengel beantragen.


Zeiten und Fristen

Es gibt keine besonderen Fristen, die eingehalten werden müssen. Sie können den Antrag für den ambulanten Betreuungsdienst jederzeit stellen.


Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich Einspruch erheben? 

Gegen die Entscheidungen der Körperschaft können Sie innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der negativen Mitteilung Einspruch erheben.
Reichen Sie bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Soziales eine Aufsichtsbeschwerde ein. Auf der Website "Soziales" finden Sie alle weiteren Informationen.

Rechtliche Grundlagen

  • Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr. 13: Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen.
  • Beschluss vom 10. Dezember 2024, Nr. 1122: Richtlinien für den ambulanten Betreuungsdienst.
  • Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30: Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste.
  • Dekret des Landeshauptmannes vom 11. Januar 2011, Nr. 2: Durchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen.