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Dienstcode: 3506

Mensa für Senioren

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Beschreibung

In größeren Ortschaften Südtirols gibt es Seniorenmensen. Sie werden von öffentlichen Körperschaften oder von privaten konventionierten Anbietern geführt.

Die Mensa bietet älteren Personen ein seniorengerechtes Essen, wenn sie nicht in der Lage sind, sich zumindest einmal am Tag selbst eine Mahlzeit zuzubereiten.

Die Mensa ist auch ein Ort der Begegnung. Hier können Senioren gemeinsam essen, andere Personen kennenlernen und Kontakte knüpfen. So wird sozialer Isolation entgegenwirkt.


Wer kann den Dienst nutzen

Ältere Menschen, die 65 Jahre oder älter sind.


Voraussetzungen

Der Dienst steht in der Regel Personen ab dem 65. Lebensjahr offen.

Die Personen können den Dienst nutzen, wenn sie weder selbständig noch mit Hilfe anderer eine Mahlzeit zubereiten können.

Falls nur die Altersvoraussetzung erfüllt ist, können Senioren den Mensadienst trotzdem nutzen. In diesem Fall haben sie aber keinen Anspruch auf eine Tarifermäßigung und bezahlen den vollen Preis.


So wird es gemacht

Sie können sich an die Anlaufstelle für Pflege und Betreuung oder an den ambulanten Betreuungsdienst des Sozialsprengels wenden, der für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen und das Antragsformular.


So geht es weiter

Nach dem Antrag auf den Mensadienst führt die Leiterin des Betreuungsdienstes eine Ersteinschätzung durch. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Mensadienst für Senioren ist gebührenpflichtig. Sie können beim Sozialsprengel eine Tarifbegünstigung beantragen.


Zeiten und Fristen

Es müssen keine besonderen Fristen eingehalten werden.


Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie Einspruch erheben? 

Gegen die Entscheidungen der Körperschaft können Sie innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der negativen Mitteilung Einspruch erheben.

Reichen Sie bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Soziales eine Aufsichtsbeschwerde ein. Auf der Website "Soziales" finden Sie alle weiteren Informationen.

Was können Sie tun, wenn es in Ihrer Gemeinde keine Mensa für Senioren gibt?

Sollte es in Ihrer Gemeinde keine Mensa für Senioren geben, Können Sie die Leistungen „Essen auf Rädern“ oder „Essen ohne Zustellung“ beantragen.

Rechtliche Grundlagen

  • Beschluss der Landesregierung vom 9. Dezember 2014, Nr. 1530: „Kriterien für die Errichtung und Führung von Mensadiensten für Senioren sowie für die Festsetzung der Kosten und Tarife“.