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Dienstcode: 3504

Tagespflege für Senioren

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Beschreibung

Zur Tagespflege für Senioren gehören Tagespflegeheime sowie Tagespflegeangebote in Seniorenwohnheimen. Beide Dienste betreuen ältere Menschen tagsüber, wenn sie nicht mehr allein in ihrer eigenen Wohnung bleiben können. Und falls sie eine Betreuung benötigen, die weder durch Angehörige noch durch den ambulanten Betreuungsdienst des Sozialsprengels ausreichend gewährleistet werden kann.

Ein Tagespflegeheim ist eine eigene Einrichtung, die speziell auf die Betreuung von Senioren während des Tages ausgerichtet ist. Die Gäste verbringen dort gemeinsam den Tag, erhalten Betreuung, nehmen an Beschäftigungsangeboten teil und bekommen Verpflegung. Eine Übersicht der Tagespflegeheime ist über den entsprechenden Link abrufbar.

Auch einige Seniorenwohnheime bieten Tagespflege an. Die Betreuung erfolgt tagsüber in den Räumlichkeiten des Seniorenwohnheims. Nicht jedes Seniorenwohnheim verfügt über dieses Angebot. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Einrichtung oder beim zuständigen Sozialsprengel.

Ziel der Tagespflege ist es, die Fähigkeiten der Senioren möglichst lange zu erhalten, ihre soziale Teilhabe zu fördern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Gleichzeitig möchte der Dienst pflegende Personen und Angehörigen entlasten.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Tagespflege richtet sich an ältere Menschen, die nicht mehr allein in ihrer Wohnung bleiben können, Unterstützung benötigen und gerne Zeit in Gesellschaft verbringen.


Voraussetzungen

Die Tagespflege kann auch von Personen genutzt werden, die keine Pflegeeinstufung haben oder in die Pflegestufe 1 oder 2 eingestuft sind.

Stark pflegebedürftige Menschen können nur in Ausnahmefällen und nur für einen begrenzten Zeitraum aufgenommen werden.


Was benötigen Sie

Für die Tagespflege brauchen Sie keine besonderen Unterlagen.

Sie können sich direkt an ein Tagespflegeheim, an ein Seniorenwohnheim oder an den zuständigen Sozialsprengel wenden.

Dort erhalten sie Informationen, Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.


So geht es weiter

Die Nutzerinnen und Nutzer beteiligen sich an den Kosten des Dienstes gemäß den jährlich von der Landesregierung festgelegten Tarifen. Die Tarife sind in der Anlage D aus Beschluss der Landesregierung Nr. 1091 vom 19. Dezember 2025 beschrieben.

Die Mahlzeiten sind im Tarif der Tagespflege nicht enthalten und werden separat verrechnet.

Personen, für die Pflegegeld oder Begleitgeld ausbezahlt wird, zahlen den Tarif entsprechend ihrer Pflegestufe, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation. Andere Personen können, abhängig von Einkommen und Vermögen, um eine Tarifbegünstigung ansuchen.


Zeiten und Fristen

Für die Anträge zur Nutzung der Tagespflege gibt es keine besonderen Fristen. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.


Häufig gestellte Fragen

Suchen Sie schnell ein passendes Entlastungsangebot für pflegebedürftige Menschen?

Um Ihren Platz in der Kurzzeitpflege in einem Seniorenwohnheim zu finden, besuchen Sie die Website zur Kurzzeitpflege: www.kurzzeit-pflege.it.
Besuchen Sie zudem die Website: FAQ - Die häufigsten Fragen mit Antworten Senioren und Pflege.
Auf der Website „Angebote für Senioren“ können Sie sich über andere Dienste für Senioren informieren.

Möchten Sie Einspruch erheben?

Gegen die Entscheidungen der Körperschaft können Sie innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der negativen Mitteilung Einspruch erheben.
Reichen Sie bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Soziales eine Aufsichtsbeschwerde ein. Auf der Website "Soziales" finden Sie alle weiteren Informationen.

Rechtliche Grundlagen