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Dienstcode: 3502

Wettbewerbsausschreibung zur Förderung der Mobilität von Forschern und Forscherinnen (2026)

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Beschreibung

Die vorliegende Ausschreibung fördert Forschungsprojekte, deren Durchführung gleichzeitig die internationale Mobilität von Forscherinnen und Forschern vorsieht.

Die Ziele sind:

  • den in Südtirol tätigen Forschern und Forscherinnen die Möglichkeit zu bieten, Forschungskompetenzen außerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino zu erwerben;

  • weitere Forscherinnen und Forscher für Südtirol zu gewinnen; 

  • die wissenschaftlichen Netzwerke der Südtiroler Forschungseinrichtungen zu stärken.

Es können Beiträge für die internationale Mobilität von Forschern und Forscherinnen beantragt werden:

  • für Incoming Researcher, die in den 12 Monaten vor der Antragstellung bereits als Incoming Researcher in Südtirol gewesen sind, um an einer Südtiroler Forschungseinrichtung ein Projekt durchzuführen. Dieses Projekt muss im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens begutachtet worden sein. Weiter muss es durch EU-, staatliche oder Landesmaßnahmen zur Förderung der internationalen Mobilität von Forscherinnen und Forschern unterstützt sein;

  • für Outgoing Researcher, um Forschungskompetenzen außerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino zu erwerben.

Unter Mobilität versteht man die physische Bewegung des Forschers oder der Forscherin zum Standort der gastgebenden Forschungseinrichtung.


Wer kann den Dienst nutzen

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:

  • Universitäten und öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;

  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;

  • Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, die im Bereich der Forschung tätig sind,

  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;

  • Unternehmen sowie andere öffentliche und private Einrichtungen, die hauptsächlich wissenschaftliche Forschung und Wissensverbreitung in Südtirol betreiben.

Die Antragstellenden müssen u.a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.


Voraussetzungen

Die Ausschreibung und der Leitfaden der Ausgaben sind unter folgendem Link zu finden: Ausschreibung Mobility 2026. Die Voraussetzungen betreffen das Projekt sowie die Forscher und die Forscherinnen.

Projekt

Das Forschungsprojekt muss eine internationale Mobilitätsphase beinhalten, d.h. der Forscher oder die Forscherin muss sich physisch an den Standort der aufnehmenden Forschungseinrichtung begeben.
Mindestens 60 % dieses Zeitraums müssen für die Mobilität an der gastgebenden Forschungseinrichtung aufgewendet werden.
Das Projekt kann mindestens 6 und höchstens 24 Monate dauern und muss bis zum Jahr 2028 abgeschlossen sein.
Beiträge für Forschungsprojekte, die die Mobilität von Forschern und Forscherinnen betreffen, können in allen Fachdisziplinen beantragt werden.

Forscher und Forscherinnen

Beiträge können von Forschern und Forscherinnen beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Outgoing Researcher:

  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben oder mindestens vier Jahre Vollzeitäquivalent an Forschungserfahrung nachweisen;
  • muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung mindestens 36 Monate Forschungstätigkeit in Südtirol ausgeübt haben;
  • muss seit mindestens 6 Monaten eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Begünstigten gehabt haben; diese Zusammenarbeit darf nicht mehr als 180 Tage vor dem Datum der Antragstellung beendet worden sein.
Incoming Researcher:
  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben;
  • muss in den letzten 12 Monaten vor dem Datum der Antragstellung in Südtirol gewesen sein als incoming researcher für ein Peer-Reviewed-Projekt, das durch andere EU-, nationale oder Landes-Maßnahmen als diese und frühere Ausschreibungen finanziert wird.

Was benötigen Sie

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag auf einen Beitrag zur Förderung der internationalen Mobilität Ausschreibung 2026 beigefügt werden:

  • Erklärung des Forschers oder der Forscherin, in der dieser oder diese bestätigt, den Antrag und die Bestimmungen dieser Ausschreibung zur Kenntnis genommen zu haben;
  • Beschreibung des Projekts: Anlage A Project description model Mobility 2026;
  • Anlage B Finanzplan Mobility 2026;
  • GANTT-Diagramm des Projekts;
  • wissenschaftlicher Lebenslauf des Forschers oder der Forscherin;
  • Aktions- und Kostenplan Mobility 2026;
  • Kopie des Ausweises der gesetzlichen Vertretung der antragstellenden Einrichtung und des Forschers oder der Forscherin (nur wenn keine digitale Unterschrift vorgelegt wird);
  • Empfehlungsschreiben des Forschers oder der Forscherin, falls vorhanden;
  • Verpflichtungserklärung der ausländischen Gastforschungseinrichtung (nur für Outgoing Researcher).

Dem Antrag ist eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro beizufügen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.



So geht es weiter

  1. Das Amt prüft, ob die Anträge und die beigelegten Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht und die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt wurden.
  2. Das Amt bittet um Ergänzung der fehlenden Unterlagen. Erfolgt dies nicht innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags, wird dieser archiviert.
  3. Nach Abschluss der Überprüfung werden die Anträge mit vollständigen Unterlagen dem Technischen Beirat vorgelegt.
  4. Der Technische Beirat übermittelt die Förderempfehlung an das Amt. Dieses erstellt die Rangordnung.
  5. Der Direktor oder die Direktorin der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Abteilung genehmigt die Rangordnung und gewährt die Förderbeiträge in der Reihenfolge der Rangordnung, und zwar bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Finanzmittel.
  6. Für Projekte, die auf der Grundlage der Rangordnung und der verfügbaren Mittel für eine Finanzierung in Frage kommen, muss ein CUP-Code beantragt und dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.
  7. Das Datum des Projektbeginns muss dem Amt innerhalb von 90 Tagen nach Benachrichtigung über die Gewährung des Beitrags mit der Erklärung Projektbeginn Mobility 2026 mitgeteilt werden, außer in begründeten und genehmigten Fällen.

Abrechnung

Die Rechnungslegung muss bis zum 31. März des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, beim Amt eingereicht werden. Die folgenden Unterlagen müssen für die Rechnungslegung eingereicht werden:
Innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Projekts muss der oder die Begünstigte dem Amt außerdem die folgenden Unterlagen vorlegen:
  • Periodic Final Report Model;
  • Bewertung der erzielten Ergebnisse und der Wirksamkeit ihrer Verbreitung durch den Supervisor oder die Supervisorin;
  • Outgoing Researcher: eine Bescheinigung der aufnehmenden Forschungseinrichtung, die den Zeitraum der Mobilität bestätigt;
  • Incoming Researcher: eine Erklärung der gesetzlichen Vertretung des oder der Begünstigten, die den Gesamtzeitraum und die Anzahl der Tage bestätigt, die der Forscher oder die Forscherin bei der aufnehmenden Forschungseinrichtung verbracht hat.
Im Falle von Änderungen, welche die Initiative nicht wesentlich verändern, oder im Falle anderer Vergütungen muss dem Amt unverzüglich ein begründeter Antrag mit entsprechenden Unterlagen zur Genehmigung vorgelegt werden, andernfalls wird der Beitrag widerrufen: Antrag auf Änderung eines Projekts.

Wenn die begünstigte Person die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat sie die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: Antrag auf Verschiebung von Projektaktivitäten .

Die Begünstigten sind verpflichtet, in ihren Kommunikations- und Veröffentlichungsaktivitäten stets die Provinz Bozen  (Autonomous Province of Bolzano/Bozen, South Tyrol) als Förderer des jeweiligen finanzierten Projekts zu nennen. Dieser Hinweis muss mit dem Logo des Landes Südtirol versehen sein:

Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 13. April 2026 bis zum 12. Juni 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.

Die Rangordnung wird im November 2026 veröffentlicht.


Häufig gestellte Fragen

Wie werden die Projekte bewertet?

Die Bewertung erfolgt durch den Technischen Beirat, der die verfügbaren Unterlagen zur Beurteilung heranzieht und seine eigenen Methoden zur Anwendung der Bewertungskriterien anwenden kann. Es liegt in der Verantwortung der antragstellenden Person, im Projekt die Aspekte des Wissenstransfers und der Betreuung klar und verständlich darzustellen. Diese Aspekte sind auch in den Curricula und anderen Dokumenten hervorzuheben. Schließlich sind auch die anderen zu bewertenden Elemente klar herauszustellen.

Wie wird die Anforderung „vier Jahre Vollzeitäquivalent“ für die Outgoing-Researcher bescheinigt?

Die Voraussetzung muss im Lebenslauf des Forschers oder der Forscherin und im Antragsformular nachgewiesen werden.

Werden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube auf die Forschungserfahrung angerechnet?

Ja, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube werden als wissenschaftliche Laufbahnzeiten für maximal 12 Monate angerechnet. Abwesenheiten müssen dokumentiert und im wissenschaftlichen Lebenslauf aufgeführt werden.