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Dienstcode: 3495

Beiträge für Sicherheitssysteme (Überfall-, Einbruchs- und Videoüberwachungsanlagen) und den Schutz von Unternehmen (2026-2028)

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Beschreibung

Förderungen für die Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen sowie von Videoüberwachungsanlagen, für Sicherheitsdienste und die Installation von GPS-Ortungssystemen für Unternehmensgüter, um die Sicherheit zu steigern und für den Schutz des Unternehmens.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Förderung nach diesen Kriterien gilt für:

  • Einzelunternehmen;
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften;
  • Konsortien;
  • Kooperationen;
  • rechtlich konstituierte Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Unternehmen, die als Haupttätigkeit eine handwerkliche Tätigkeit ausüben;
  • Unternehmen, die ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind und deren Tätigkeit nach einem ATECO-Kodex 2025 gemäß den Kriterien klassifiziert ist.

Gastgewerbliche Betriebe gemäß dem Landesgesetz Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einem durchschnittlichen Umsatz von bis zu 1.000.000,00 € in den letzten drei Jahren können einen Zuschuss beantragen.


Voraussetzungen

Die Unternehmen müssen als Haupttätigkeit eine Tätigkeit in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus in der Autonomen Provinz Bozen ausüben.


Was benötigen Sie

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie das Beitragsgesuch ausfüllen.

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16,00 Euro. Das entspricht dem Wert einer Stempelmarke. Die Zahlung kann erfolgen durch:

  • @e.bollo;
  • Stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben).

So wird es gemacht

Füllen Sie das Beitragsgesuch aus. Das Beitragsgesuch ist ein beschreibbares PDF, das Sie in diesem Dienst im Abschnitt „Was benötigen Sie?“ finden.

Schicken Sie das ausgefüllte Gesuch anschließend an die PEC-Adresse: handel.commercio@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

Nach Einreichen des Gesuches, erhalten Sie eine Mitteilung mit dem CUP.

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erfolgt dann die Gewährung des Beitrages.

Nachdem das Vorhaben realisiert worden ist, schicken Sie den ausgefüllten Auszahlungsantrag mit der Rechnung und der Durchführungsbestätigung der Zahlung an die PEC handel.commercio@pec.prov.bz.it.


Zeiten und Fristen

Die Anträge müssen vor Beginn oder Durchführung des entsprechenden Vorhabens eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Können alle Unternehmen ansuchen?

Ansuchen können alle Unternehmen, die in der Autonomen Provinz Bozen eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit ausüben, die nach dem ATECO-Code 2025 zur Förderung zugelassen ist. Landwirtschaftliche Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag beläuft sich auf 50% der förderfähigen Kosten, die maximal 14.000,00 Euro betragen.

Kann ich auch einen Beitrag für einen landwirtschaftlichen Betrieb beantragen?

Nein, nach den derzeitigen Kriterien sind landwirtschaftliche Betriebe nicht zur Förderung zugelassen.


Rechtliche Grundlagen

Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Sicherheitssysteme und den Schutz von Unternehmen (2026-2028): Beschluss der Landesregierung vom 27.03.2026, Nr. 241