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Dienstcode: 3475

Inbetriebnahme und Ermächtigung zur Verwendung von Bussen für die Durchführung von Linienverkehrsdiensten und Ersatzdienste

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Beschreibung

Die Provinz genehmigt die Inbetriebnahme von Autobussen für den Liniendienst und erteilt die Ermächtigung für die Verwendung von Bussen zur Durchführung von Linienverkehrsdiensten, ergänzenden Liniendiensten und Schienenersatzdienste.

In der Regel müssen Betreiber, die über nicht zugelassene Fahrzeuge verfügen, einen Antrag auf Zulassung stellen. Wenn hingegen ein bereits zugelassenes Fahrzeug im Linienverkehr auf einer anderen Linie eingesetzt werden soll, muss der Betreiber eine Genehmigung für die Verwendung auf dieser neuen Linie beantragen. Auch der Einsatz eines Touristischen Busses auf Linie ist genehmigungspflichtig.


Voraussetzungen

Antrag stellen können all jene Unternehmen die einen Auftrag zur Durchführung eines öffentlichen Liniendienstes (inklusive ergänzenden Liniendiensten und Liniendiensten im Gemeindeinteresse) haben.


Zeiten und Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Tage.

Rechtliche Grundlagen

Landesgesetz vom 23. November 2015, Nr. 15, Abschnitt 3 und Art. 24.

Zuständige Stelle

Die Anträge können auf elektronischem Weg bei der Landesabteilung Mobilität eingereicht werden, indem eine zertifizierte E-Mail (PEC) an folgende Adresse gesendet wird: personenverkehr.trasportopersone@pec.prov.bz.it.