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Dienstcode: 3433

Registrierung und Genehmigung sowie Erteilung der Bewilligung zum Betreiben von Wanderdarbietungen

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Häufig gestellte Fragen

Was muss ich beim Kauf oder Eigentümerwechsel einer bereits registrierten Wanderdarbietung tun?

In diesem Fall ist die Übertragung des Identifikationscodes am Ort der ursprünglichen Registrierung erforderlich.

Wie funktionieren vorübergehende (Pacht) oder endgültige (Kauf) Übertragungen?

Diese werden gemäß den jeweils vorgesehenen Verfahren abgewickelt.

Muss das Log Book aktualisiert werden?

Ja, jede Änderung ist im Log Book einzutragen.

Wer trägt die Kosten für die vorgeschriebenen Plaketten?

Die Plaketten gemäß den gesetzlichen Abmessungen müssen vom Antragsteller angebracht und bezahlt werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz vom 13.05.1992, Nr. 13;
  • Gesetz Nr. 337 vom 18.03.1968 – Gesamter Rechtsakt;
  • Ministerialdekret vom 18.05.2007, Art. 4 – Gazzetta Ufficiale;
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 1848 vom 22.11.2010 – Lexbrowser - Aktualisiert mit Interministeriellem Dekret vom 03.08.2020 – Gazzetta Ufficiale;
  • Beschluss Nr. 147 vom 19.03.2024.