Beschreibung
Für die Deckung der Betriebskosten kann ein jährlicher Beitrag bis zu maximal 15.000,00 Euro gemäß De Minimis Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt werden.

Für die Deckung der Betriebskosten kann ein jährlicher Beitrag bis zu maximal 15.000,00 Euro gemäß De Minimis Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt werden.
Es können die Betreiber der Dorflifte um einen Beitrag ansuchen. Die Liste der Betreiber ist im Anhang G zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2021, Nr. 35 veröffentlicht.