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Dienstcode: 3413

Beiträge an Körperschaften ohne Gewinnabsicht für betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen, die von der deutschsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Beschreibung

Der Dienst ermöglicht es Körperschaften ohne Gewinnabsicht, die Weiterbildungsmaßnahmen für ihr Personal betriebsintern organisieren, einen finanziellen Beitrag zu erhalten. Zugelassen sind fach- und berufsbezogene Kurse, die den Wirtschaftssektor der antragstellenden Körperschaft betreffen und höchstens 500 Unterrichtsstunden umfassen.


Wer kann den Dienst nutzen

Körperschaften ohne Gewinnabsicht.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen finden Sie in den Richtlinien.

Die antragstellenden Körperschaften müssen:

  • Ihren Rechtssitz in der Provinz Bozen haben;
  • mindestens 6 beschäftigte Personen pro Kurs gewährleisten;
  • jede Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 16 Unterrichtsstunden umfassen.

Nicht gefördert werden:

  • Sprachkurse;
  • Einzelunterricht;
  • Kurse im Gesundheitsbereich, welche auf die Therapie, Diagnose und Behandlung von Leiden und Beschwerden und Ähnliches abzielen;
  • Kurse, die esoterische oder weltanschauliche Inhalte vermitteln;
  • Verpflichtende Kurse im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz;
  • Coaching, Supervision oder Beratung;
  • Tagungen, Messen, Kongresse und Ähnliches;
  • Weiterbildungsmaßnahmen, bei welchen die Dozententätigkeit ausschließlich mit internem Personal durchgeführt wird,
  • Weiterbildungsmaßnahmen, die bereits direkt durch öffentliche Mittel kofinanziert werden.

Was benötigen Sie

  • Ein vollständig ausgefüllter und vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin der Körperschaft unterzeichneter Antrag, der auf dem von der Landesdirektion für die deutschsprachige Berufsbildung bereitgestellten Formular abgefasst ist;
  • Datierte und unterzeichnete Lebensläufe der Dozenten und Dozentinnen (nicht älter als ein Jahr) sowie der für die Kursleitung und das Tutoring verantwortlichen Personen;
  • Kopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin;
  • Kostenvoranschlag;
  • Teilnehmerliste;
  • Erklärung: Deggendorf/Staatsbeihilfen ;
  • Anbringen der Stempelmarke auf der im Antrag vorgesehenen Stelle (sofern geschuldet).


So geht es weiter

  • Nach der positiven Stellungnahme der Kommission erhalten Sie ein Schreiben über die Gewährung des Beitrags. Darin ist der genehmigte Betrag vermerkt;
  • Am Ende des Kurses müssen Sie die vollständigen Abrechnungsunterlagen an folgende PEC-Adresse weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it senden;
  • Die Überweisung des Beitrags erfolgt auf die von Ihnen im Antrag angegebenen Bankdaten (IBAN).

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn des Kurses eingereicht werden.