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Dienstcode: 3413

Beiträge an Körperschaften ohne Gewinnabsicht für betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen, die von der deutschsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Beschreibung

Der Dienst ermöglicht es Körperschaften ohne Gewinnabsicht, die Weiterbildungsmaßnahmen für ihr Personal betriebsintern organisieren, einen finanziellen Beitrag. Zugelassen sind fach- und berufsbezogene Kurse, die den Wirtschaftssektor der antragstellenden Körperschaft betreffen und höchstens 500 Unterrichtsstunden umfassen.


Wer kann den Dienst nutzen

Körperschaften ohne Gewinnabsicht.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen finden Sie in den Richlinien.

Die antragstellenden Körperschaften müssen:

  • Ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder auf jeden Fall ihre Tätigkeit in der Provinz Bozen ausüben;
  • mindestens 6 beschäftigte Personen pro Kurs gewährleisten;
  • jede Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 16 Unterrichtsstunden umfassen.

Nicht gefördert werden:

  • Sprachkurse;
  • Kurse zur Erlangung von Führerscheinen jeglicher Art;
  • Kurse im Gesundheitsbereich zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken;
  • Coaching, Supervision oder Beratung;
  • Tagungen, Messen, Kongresse und Ähnliches.

Was benötigen Sie

  • Ein vollständig ausgefüllter und vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin der Körperschaft unterzeichneter Antrag, der auf dem von der Landesdirektion für die deutschsprachige Berufsbildung bereitgestellten Formular Formular abgefasst ist;
  • Datierte und unterzeichnete Lebensläufe der Dozenten und Dozentinnen (nicht älter als ein Jahr) sowie der für die Kursleitung und das Tutoring verantwortlichen Personen;
  • Kopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters bzw.der gesetzlichen Vertreterin;
  • Kostenvoranschlag;
  • Teilnehmerliste;
  • Erklärung: Deggendorf/Staatsbeihilfen ;
  • Anbringen der Stempelmarke auf der im Antrag vorgesehenen Stelle (sofern geschuldet).


So geht es weiter

  • Nach der positiven Stellungnahme der Kommission erhalten Sie ein Schreiben über die Gewährung des Beitrags. Darin ist der genehmigte Betrag vermerkt;
  • Am Ende des Kurses müssen Sie die vollständigen Abrechnungsunterlagen an folgende PEC-Adresse weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it senden;
  • Die Überweisung des Beitrags erfolgt auf die von Ihnen im Antrag angegebenen Bankdaten (IBAN).

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn des Kurses eingereicht werden.