Beschreibung
ACHTUNG: Um Zugang zum Schalter für Fahrzeuge zu erlangen, ist es notwendig, auf dieser Webseite ein Termin online vorzumerken, siehe Schaltfläche "Merken Sie einen Termin vor". Beim Termin ist es notwendig, die Einzahlungsbestätigung mittels PagoPA mit sich zu haben.
Am Schalter ist es nicht notwendig, eine Nummer zu nehmen. Man wird mit der Nummer aufgerufen, die bei der Vormerkung zugewiesen worden ist und in der Vormerkungsbestätigung zu finden ist (z.B. P-0001).
Die Wiederzulassung eines Anhängers oder eines Wohnwagens unter 3500 Kg (bis 3499 Kg) ist in den folgenden Fällen notwendig:
- wenn das kleine alte R-Kennzeichen oder das aktuellere einzige XA-Kennzeichen verloren worden ist (in diesem Fall ist auch eine Verlustanzeige notwendig);
- wenn das Kennzeichen aufgebraucht und nicht mehr leserlich ist - dies kann entweder vom Eigentümer selbst, von einer Werkstatt oder von der Motorisierung bei der Hauptuntersuchung oder von der Polizei bei einer Straßenkontrolle festgestellt werden;
- wenn man das alte kleine R-Kennzeichen mit einem neuen XA-Kennzeichen auswechseln möchte. Der Unterschied besteht darin, dass man mit dem XA-Kennzeichen nur mehr dieses Kennzeichen am Anhänger oder Wohnwagen anbringen muss; das gelbe Wiederholungskennzeichen ist nicht mehr notwendig - somit können mehrere Autos den Anhänger oder das Wohnmobil ziehen.
Wichtig: die Wiederzulassung darf nicht angefragt werden, wenn die Hauptuntersuchung schon mit dem alten Kennzeichen vorgemerkt und noch nicht durchgeführt worden ist, ansonsten wird das neue Kennzeichen bei der Hauptuntersuchung nicht erkannt, und die Hauptuntersuchung kann nicht durchgeführt werden.
Wohin müssen Sie sich wenden?
An den Schalterdienst für Fahrzeuge in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge in der Sigismund-Schwarz-Str. 40 in Bozen oder an eine Autoagentur.
