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Dienstcode: 3365

Wiederzulassung eines Anhängers oder eines Wohnwagens (unter 3500 Kg) - neues Kennzeichen

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Beschreibung

ACHTUNG: Um Zugang zum Schalter für Fahrzeuge zu erlangen, ist es notwendig, auf dieser Webseite ein Termin online vorzumerken, siehe Schaltfläche "Merken Sie einen Termin vor". Beim Termin ist es notwendig, die Einzahlungsbestätigung mittels PagoPA mit sich zu haben.

Am Schalter ist es nicht notwendig, eine Nummer zu nehmen. Man wird mit der Nummer aufgerufen, die bei der Vormerkung zugewiesen worden ist und in der Vormerkungsbestätigung zu finden ist (z.B. P-0001).

Die Wiederzulassung eines Anhängers oder eines Wohnwagens unter 3500 Kg (bis 3499 Kg) ist in den folgenden Fällen notwendig:

  1. wenn das kleine alte R-Kennzeichen oder das aktuellere einzige XA-Kennzeichen verloren worden ist (in diesem Fall ist auch eine Verlustanzeige notwendig);
  2. wenn das Kennzeichen aufgebraucht und nicht mehr leserlich ist - dies kann entweder vom Eigentümer selbst, von einer Werkstatt oder von der Motorisierung bei der Hauptuntersuchung oder von der Polizei bei einer Straßenkontrolle festgestellt werden;
  3. wenn man das alte kleine R-Kennzeichen mit einem neuen XA-Kennzeichen auswechseln möchte. Der Unterschied besteht darin, dass man mit dem XA-Kennzeichen nur mehr dieses Kennzeichen am Anhänger oder Wohnwagen anbringen muss; das gelbe Wiederholungskennzeichen ist nicht mehr notwendig - somit können mehrere Autos den Anhänger oder das Wohnmobil ziehen.

Wichtig: die Wiederzulassung darf nicht angefragt werden, wenn die Hauptuntersuchung schon mit dem alten Kennzeichen vorgemerkt und noch nicht durchgeführt worden ist, ansonsten wird das neue Kennzeichen bei der Hauptuntersuchung nicht erkannt, und die Hauptuntersuchung kann nicht durchgeführt werden.

Wohin müssen Sie sich wenden?

An den Schalterdienst für Fahrzeuge in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge in der Sigismund-Schwarz-Str. 40 in Bozen oder an eine Autoagentur.


Was benötigen Sie

  • Im Falle von Verlust des Kennzeichens: Verlustanzeige, Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) in Original, Personalausweis, Steuernummer und Zahlungsbestätigung mittels das System PagoPA auf dem "portale dell'automobilista" (siehe unter Kosten);
  • im Falle des beschädigten oder abgenutzten Kennzeichens oder Anfrage eines XA-Kennzeichens: Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) in Original, Personalausweis, Steuernummer und Zahlungsbestätigung mittels das System PagoPA auf dem "portale dell'automobilista" (siehe unter Kosten);
  • Einzahlung: 66,94 € PagoPA Einzahlungskodex: B014 - Wiederzulassung eines Anhängers.

Um die vorgesehenen Gebühren über das PagoPA-System zu bezahlen, ist es erforderlich

  • Über die Website www.ilportaledellautomobilista.it zum reservierten Bereich mittels SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis) einzusteigen oder - wenn Sie minderjährig sind - mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die Sie bei der Registrierung im Portal erhalten haben;
  • wählen Sie die Menüpunkte "Accesso ai servizi" und dann "Pagamento pratiche online PagoPa";
  • wählen Sie "Nuovo pagamento";
  • wählen Sie den Tarif von Bozen aus, sonst kann die Einzahlung am Schalter der Motorisierung in Bozen, nicht verwendet werden;
  • wählen Sie den Tarif der gewünschten Dienstleistung aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten der antragstellenden Person;
  • wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den zu zahlenden Antrag.

Die Zahlungen können aus der Liste der Anträge im Warenkorb vorgenommen werden, indem Sie auf die Schaltfläche mit dem Plus-Zeichen klicken.

  • Mit "Paga online": Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus, per Kreditkarte, Debitkarte usw. oder
  • mit „Stampa avviso di pagamento”: Drucken Sie sich den „avviso di pagamento“ aus. Somit haben sie die Möglichkeit über die auf der PagoPA-Website angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler (Tabaktrafik) usw. zu zahlen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken und am Schalter "Fahrzeuge", zusammen mit den vorgesehenen Dokumenten vorlegen.

Die einzige gültige Bestätigung ist die vom „portale dell’automobilista“ ausgedruckte Bestätigung, nicht jene, die über den elektronischen oder physischen Kanal, über den die Zahlung erfolgt ist, erstellt wurde.

Um die Bestätigung zu drucken, müssen Sie

  • Auf den reservierten Bereich des „portale dell’automobilista“ zugreifen;
  • wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den bezahlten Antrag;
  • wählen Sie die Schaltfläche mit dem Pluszeichen und den Punkt "Stampa ricevuta di pagamento" (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden)

Eine ausführliche Anleitung für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem PagoPA. Guida nuovo sistema di pagamenti PagoPA .

Wenn Sie Hilfe bei Zahlungen über PagoPA benötigen, wenden Sie sich bitte an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it