web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 3363

Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025–2028 im Tourismussektor

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen

Kleine Unternehmen stellen zahlenmäßig einen bedeutenden Teil der lokalen Wirtschaft dar.

Die Verbesserung digitaler Kompetenzen und Dienstleistungen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Steigerung von Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Entwicklungen der letzten Jahre haben es unerlässlich gemacht, traditionelle Tätigkeiten mit digitalen Technologien zu integrieren.

Förderfähig sind Vorhaben, die eng mit der in der Provinz Bozen ausgeübten Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese auswirken und darauf abzielen, digitale Technologien und Prozesse einzuführen und zu verbessern:

  • Organisations- und Geschäftsmodelle;
  • die Präsenz des Unternehmens im Internet und die Formen des elektronischen Handels;
  • das Management von Social-Media- und digitalen Kommunikationsmodellen.

Insbesondere:

  • Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen für Mitarbeiter, Eigentümer und Partner, die im anfragenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind;
  • Beratungs- und Wissensvermittlungsinitiativen;
  • Ausgaben für Dienstleistungen im Bereich der digitalen Promotion und Kommunikation durch Social-Media-Manager, Agenturen oder Fachleute, die auf die Verwaltung sozialer Kanäle spezialisiert sind;
  • der Kauf von Softwarelizenzen (einschließlich Cloud- und KI-Dienste);
  • der Kauf und die Optimierung von Software (einschließlich Cloud- und KI-Dienste).

Wer kann den Dienst nutzen

  • Einzelunternehmen;
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften;
  • Konsortien, Kooperationen und Vereinigungen, die rechtlich zwischen zwei oder mehr Unternehmen geschlossen wurden.

Voraussetzungen

Die Anforderungen betreffen die Unternehmen und den Gesamtbetrag der Initiative.

Unternehmen

Die als Haupttätigkeit eine Tourismustätigkeit (gastgewerbliche Betriebe , Schutzhütten und Disco/Tanzlokal) in der Provinz Bozen ausüben und als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (JAE) eingestuft sind.

Unternehmen, die gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen im Handelsregister der Provinz Bozen eingetragen sind.

Ausgeschlossen sind Caterer und sonstige Verpflegungsdienstleistungen Ateco-Kodex 2025: 56.2 - 56.22, sowie Privatzimmervermieter und Urlaub auf dem Bauernhofbetriebe.

Mindest- und Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben

Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 2.000,00 Euro und die Höchstausgabe 15.000,00 Euro je Antrag.


Was benötigen Sie

  1. Förderantrag vollständig ausgefüllt; Förderantrag Digitalisierung
  2. Wirtschaftlicher Eigentümer: Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung;
  3. Anlagen
  • Kostenvoranschläge;
  • Bei Honoraren für Referenten und Berater müssen die Anzahl der geleisteten Tage/Stunden und die entsprechenden Stückkosten angegeben werden;
  • Sie benötigen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro (Sie müssen das Datum und den eindeutigen Identifikationscode angeben oder sie können auch eine eine elektronische Stempelmarke (@e.bollo) verwenden;

So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag einreichen, indem Sie das Formular im Abschnitt „Was benötigen Sie für den Antrag“ vollständig ausfüllen und im PDF-Format per PEC an das zuständige Amt senden. Bei Initiativen, die mehrere Wirtschaftssektoren betreffen, müssen Sie Ihren Antrag bei der für die Haupttätigkeit zuständigen Landesbehörde, einreichen.


So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt den Antrag entgegen und sendet den CUP-Code zu;
  2. Das Amt prüft den Antrag und bewertet die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Anwendungsrichtlinien;
  3. Im Falle einer positiven Bewertung werden Sie einen Zuschuss in der Höhe von 60 % der anerkannten Kostensumme, unter der DeMinimis Regelung erhalten;
  4. Nach Erhalt der Mitteilung und nach der Realisierung der Initiative muss das Auszahlungsansuchen versendet werden: Auszahlungsantrag.
Die erforderlichen Unterlagen sind folgende:
  • Ausgabenbelege in PDF Format und XML Format;
  • Zahlungsbelege;
  • Bei Schulungen, Beratungen und Wissensvermittlung: ein kurzer Bericht über Inhalt und Durchführung der durchgeführten Maßnahmen mit Angabe der beteiligten Personen und der von den Referenten geleisteten Arbeitsstunden/-tage;
  • Erklärung zum wirtschaftlichen Eigentümer: Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung;
  • Der Beitrag wird aufgrund der abgerechneten Ausgaben ausbezahlt;
  • Liegen die abgerechneten Ausgaben unter der zugelassenen Kostensumme, wird der Beitrag anteilsmäßig gekürzt;
  • Das realisierte Vorhaben muss mit dem im Antrag genehmigten Projekt übereinstimmen;
  • Wird die Abrechnung der Ausgaben aus Eigenverschulden nicht innerhalb der in der Mitteilung über die Gewährung des Beitrages angegebenen Frist vorgelegt, wird der Beitrag widerrufen.

Zeiten und Fristen

Sie können Ihren Förderantrag bis zum 30. September eines jeden Jahres einreichen.

Den Auszahlungsantrag können Sie bis Ende des auf die Förderzusage darauffolgenden Jahres bzw. der Kostenzuordnung einreichen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Beschluss vom 17. Oktober 2025, Nr. 813; „Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025 - 2028“

  • Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, Abschnitte II. und V.,: „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“;

  • Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen.

Sie können die Datenschutzerklärung wie folgt nachlesen: Privacy.