Beschreibung
Damit in Zukunft nicht nur Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, sondern auch Organisationen ohne Gewinnabsicht Beiträge für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion von Menschen anderer Herkunft beantragen können, hat die Landesregierung mit Beschluss vom 30. Dezember 2022 die geänderten Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses genehmigt. Diese sind seit 2023 in Kraft.
