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Dienstcode: 3331

Beiträge für Organisationen ohne Gewinnabsicht

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Beschreibung

Damit in Zukunft nicht nur Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, sondern auch Organisationen ohne Gewinnabsicht Beiträge für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion von Menschen anderer Herkunft beantragen können, hat die Landesregierung mit Beschluss vom 30. Dezember 2022 die geänderten Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses genehmigt. Diese sind seit 2023 in Kraft.
 


Wer kann den Dienst nutzen

Seit 2023 sind neben Gemeinden und Bezirksgemeinschaften auch Organisationen ohne Gewinnabsicht einschließlich der Genossenschaften beitragsberechtigt. Private Organisationen und Genossenschaften ohne Gewinnabsicht erhalten nur dann eine Förderung, wenn das Vorhaben von mindestens einer Gemeinde oder Bezirksgemeinschaft ausdrücklich unterstützt wird

Voraussetzungen

Die Koordinierungsstelle fördert die folgenden Projekte:
    • Projekte, die Inklusion und Integration von Mitbürgern und Mitbürgerinnen mit Migrationsgeschichte sowie ein friedliches Zusammenleben fördern;
    • Projekte, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern und die Vernetzung zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zum Ziel haben;
    • Projekte zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Die folgenden Initiativen sind förderfähig:
  • Projekte, Initiativen und Veranstaltungen, die die Integration und Inklusion neuer Mitbürger und Mitbürgerinnen in Südtirol fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Bevölkerung beitragen;
  • Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen anderer Herkunft am gesellschaftlichen Leben;
  • Aktionen und Programme, welche die Kooperation und Vernetzung der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen im Bereich Integration fördern;
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit;
  • Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren im Bereich Integration.

Was benötigen Sie

Formular für das Ansuchen um Finanzierung von Projekten der Vereine und Genossenschaften mit der Projektbeschreibung.
 

So wird es gemacht

Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit der Projektbeschreibung an die PEC-Adresse: integration.integrazione@pec.prov.bz.it.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.
 

So geht es weiter

Die eingereichten Anträge werden von einem internen Bewertungsausschuss geprüft.
 

Zeiten und Fristen

  • Der technische Abgabetermin der Anträge für die Förderungen ist der 31. Januar jeden Jahres;
  • Anträge können, vorbehaltlich der finanziellen Verfügbarkeit im Bezugsjahr, auch nach diesem Datum, jeweils bis zum 30. April, eingereicht werden.
  • der Antrag muss in jedem Fall gestellt werden, bevor die Ausgaben zur Durchführung der Maßnahme getätigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Förderkriterien?

a) Inhaltliche Bewertungskriterien (max. 50 Punkte)

  • Förderung der Teilhabe ausländischer Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben (max. 10 Punkte)
  • Förderung des gegenseitigen Kennenlernens (max. 10 Punkte)
  • Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure und Akteurinnen (max. 10 Punkte)
  • Sensibilisierung der Bevölkerung für das Anliegen der Integration und Inklusion (max. 10 Punkte)
  • Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (max. 10 Punkte).

b) Zusatz-Bewertungskriterien (max. 15 Punkte)

  • Mitfinanzierung von Gemeinden und bzw. oder Bezirksgemeinschaften (max. 5 Punkte)
  • Einbindung von Migranten und Migrantinnen in die Planung (max. 5 Punkte)
  • Innovatives Projekt (max. 5 Punkte)

c) Technische Kriterien/Voraussetzungen (max. 18 Punkte)

  • Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung) (max. 9 Punkte)
  • Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (max. 6 Punkte)
  • Bericht über die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Projekte (max. 3 Punkte) - nur für antragstellende Einrichtungen, die bereits Projekte eingereicht haben.

Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es bei einem der inhaltlichen Kriterien laut Buchstabe a) mindestens 7 Punkte erreicht und bei allen technischen Kriterien bzw. Voraussetzungen laut Buchstabe c) mindestens einen Punkt erhält.

Download: Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses vom 30.12.2022.

Wie kann ich die Auszahlung des Projekts beantragen?

Senden Sie das Formular an die PEC-Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it.
Folgende Antragsformulare sind dafür vorgesehen:

Wo erhalte ich mehr Informationen?

Die Koordinierungsstelle informiert über die Kriterien für die Förderfähigkeit von Projekten und Tätigkeiten im Bereich Integration und Inklusion: coordinamento-integrazione@provincia.bz.itoder per Telefon: +39 0471 41 82 33.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Landesgesetz vom 28. Oktober 2011, Nr. 12;

  • Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses vom 30.12.2022.

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