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Dienstcode: 3330

Beiträge für Gemeinden und Bezirksgemeinschaften

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Beschreibung

Die Koordinierungsstelle für Integration finanziert Projekte Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die auf die Sensibilisierung in Bezug auf Migration, Integration und Inklusion abzielen. Außerdem werden konkrete Integrations- und Inklusionsmaßnahmen, die Menschen mit Migrationsgeschichte betreffen, gefördert. Der Beschluss vom 30.12.2022, Nr. 1028 definiert die Kriterien der Projekte und Maßnahmen, die gefördert werden, neu.

Finanziert werden Projekte, die Inklusion und Integration von Menschen aus anderen Ländern und friedliches Zusammenleben fördern, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhöhen, auf die Vernetzung öffentlicher und privater Einrichtungen abzielen und die Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit fördern.
 


Wer kann den Dienst nutzen

Seit 2023 sind neben Gemeinden und Bezirksgemeinschaften auch Organisationen ohne Gewinnabsicht einschließlich der Genossenschaften beitragsberechtigt. Private Organisationen und Genossenschaften ohne Gewinnabsicht erhalten nur dann eine Förderung, wenn das Vorhaben von mindestens einer Gemeinde oder Bezirksgemeinschaft ausdrücklich unterstützt wird.


Voraussetzungen

Die folgenden Initiativen sind förderfähig:

  • Projekte, Initiativen und Veranstaltungen, die die Integration und Inklusion neuer Mitbürger und Mitbürgerinnen in Südtirol fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Bevölkerung beitragen;
  • Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen anderer Herkunft am gesellschaftlichen Leben;
  • Aktionen und Programme, welche die Kooperation und Vernetzung der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen im Bereich Integration fördern;
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit;
  • Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren im Bereich Integration.

Was benötigen Sie

Formular für das Ansuchen um Finanzierung von Projekten der Vereine und Genossenschaften mit der Projektbeschreibung.



So geht es weiter

Alle eingereichten Anträge werden von einem internen Bewertungskommission geprüft.
 

Zeiten und Fristen

Der technische Abgabetermin der Anträge für die Förderungen ist der 31. Januar jeden Jahres. Anträge können, vorbehaltlich der finanziellen Verfügbarkeit im Bezugsjahr, auch nach diesem Datum, jeweils bis zum 30. April, eingereicht werden. Der Antrag muss in jedem Fall gestellt werden, bevor die Ausgaben zur Durchführung der Maßnahme getätigt werden.


Häufig gestellte Fragen

Was sind die Förderkriterien?

Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses, Beschluss vom 30.12.2022, Nr.1028.

Inhaltliche Bewertungskriterien (max. 50 Punkte)

  • Förderung der Teilhabe ausländischer Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben (max. 10 Punkte)
  • Förderung des gegenseitigen Kennenlernens (max. 10 Punkte)
  • Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure (max. 10 Punkte)
  • Sensibilisierung der Bevölkerung für das Anliegen der Integration und Inklusion (max. 10 Punkte)
  • Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (max. 10 Punkte).

Zusatz-Bewertungskriterien (max. 15 Punkte)

  • Mitfinanzierung von Gemeinden und/oder Bezirksgemeinschaften (max. 5 Punkte)
  • Einbindung von Migranten und Migrantinnen in die Planung (max. 5 Punkte)
  • Innovatives Projekt (max. 5 Punkte)

Technische Kriterien/Voraussetzungen (max. 18 Punkte)

  • Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung) (max. 9 Punkte)
  • Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (max. 6 Punkte)
  • Bericht über die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Projekte (max. 3 Punkte) - nur für antragstellende Einrichtungen, die bereits Projekte eingereicht haben.
  • Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es bei einem der inhaltlichen Kriterien laut Buchstabe a) mindestens 7 Punkte erreicht und bei allen technischen Kriterien/Voraussetzungen laut Buchstabe c) mindestens einen Punkt erhält.

Wie kann ich die Auszahlung des Projekts beantragen?

Senden Sie das Formular an die PEC-Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it.
Folgende Antragsformulare sind dafür vorgesehen:

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

An die Koordinierungsstelle für Integration
E-Mail: coordinamento-integrazione@provincia.bz.it
Telefon: +39 0471 41 82 33


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Die Koordinierungsstelle für Integration unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:

  • Landesgesetz vom 28. Oktober 2011, Nr. 12;

  • Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses - Beschluss vom 30.12.2022, Nr. 1028.

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