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Dienstcode: 3316

Beihilfen für die Mechanisierung im Grünland, Acker- und Futterbau

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Beschreibung

Das Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die Grünland, Futterflächen und Ackerflächen bewirtschaften. Gefördert wird der Ankauf fabriksneuer Maschinen:

  • für die Stalltechnik;
  • für die Stadeltechnik;
  • Mähmaschinen samt Zusatzgeräten für die Heuernte;
  • landwirtschaftliche Traktoren und Aufbauheulader;
  • Maschinen für den überbetrieblichen Einsatz:

Detailliertere Informationen finden Sie im Merkblatt.


Wer kann den Dienst nutzen

Der Dienst richtet sich an:
  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind;
  • Mitglieder von Maschinenringen und zusammengeschlossene landwirtschaftliche Betriebe (z.B. Genossenschaften).

Voraussetzungen

  • Das landwirtschaftliche Unternehmen muss in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sein;
  • Das landwirtschaftliche Unternehmen muss mindestens 2 Hektar Wiese oder Ackerfutterbaufläche bearbeitet.
  • Für die Förderung einer fixen oder mobilen Scheunenkrananlage muss das landwirtschaftliche Unternehmen mindestens 4 Hektar Wiesen- oder Ackerfutterbauflächen bearbeiten.
  • im Jahresdurchschnitt muss der Mindestviehbesatz von 0,5 GVE/Hektar bzw. der Höchstviehbesatz von 1,8 bis 2,5 GVE/Hektar je nach Höhenlage eingehalten werden;
  • Die Mindestinvestition beträgt 5.000 € ohne MwSt.;
  • Traktoren, Aufbauheulader und überbetriebliche Maschinen sind alle 15 Jahre zur Förderung zugelassen;
  • Mähmaschinen samt Zubehör für die Heuernte sind alle 10 Jahre zur Förderung zugelassen;
  • Beim Ankauf von Maschinen der Kategorien Stalltechnik und Stadeltechnik gelten die 15 Jahre auf den festgesetzten Höchstbeitrag.

Was benötigen Sie

  • Digitale Identität: SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis);
  • Vertretung/Delegierung für den Betrieb (der Antrag um Vertretung kann vom Inhaber bzw. der Inhaberin oder vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin des landwirtschaftlichen Betriebes gestellt werden);
ACHTUNG: Besitzt der Inhaber/die Inhaberin bzw. der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin des landwirtschaftlichen Betriebes bereits eine gültige Vertretung/Delegierung für den Betrieb, muss diese nicht nochmals beantragt werden. Auf den Online-Dienst in myCivis kann gleich zugegriffen werden;
  • Kostenvoranschlag für den Ankauf der Maschine.

So wird es gemacht

Sie können das Beihilfegesuch über den Online-Dienst myCIVIS stellen, indem Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf den folgenden Link online myCivis, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Dienst weitergeleitet;
  2. Geben Sie die erforderlichen Daten ein, fügen Sie die erforderlichen Dokumente bei und senden Sie das Beihilfegesuch ab.

So geht es weiter

  1. Das zuständige Amt prüft Ihr Beitragsgesuch. Wenn das Gesuch ordnungsgemäß ist, wird es in die vorläufige Rangliste aufgenommen.
  2. Spätestens 120 Tage nach Ablauf der Einreichfrist (31. März) wird die vorläufige Rangliste der Beihilfegesuche veröffentlicht.  
  3. Spätestens 60 Tage nach Veröffentlichung der vorläufigen Rangliste der Beihilfegesuche wird die endgültige Rangliste der gewährten Beihilfen veröffentlicht.
  4. Wenn Ihr Beihilfegesuch in die endgültige Rangliste der bewilligten Beihilfen aufgenommen wurde, erhalten Sie eine Mitteilung über myCivis und per PEC-E-Mail, in der der bewilligte Beihilfebetrag und die Modalitäten für die Beantragung der Auszahlung angegeben sind.

Zeiten und Fristen

  • Die Beihilfegesuche können vom 1 Februar 2026 - 31. März 2026 eingereicht werden;
  • Der Ankauf der Maschine muss innerhalb des Jahres der Antragstellung bis spätestens 31. Dezember erfolgen und mit einer Akonto- oder Saldorechnung belegt werden.
  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss spätestens bis zum 31. Dezember des auf die Gewährung der Beihilfe folgenden Jahres eingereicht werden.
  • Beihilfegesuche, welche Maschinen betreffen, die durch einen Brandfall zerstört wurden, könne bis zum 31. Oktober eingereicht werden.