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Dienstcode: 3297

Finanzierung der Durchführungspläne der Gemeinden

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Beschreibung

Die Gemeinden können um eine Finanzierung für die Ausarbeitung von folgenden Durchführungsplänen ansuchen:

  • für vollständig unbebaute Mischgebiete;
  • für bebaute Zonen (Mischgebiete, historischer Ortskern, Gebiete urbanistischer Neugestaltung).

Höhe der Finanzierung wird je nach Fläche und Art der Durchführungspläne berechnet.


Wer kann den Dienst nutzen

Gemeinden, die Durchführungspläne in Auftrag geben
 

Voraussetzungen

Bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Finanzierung wird folgendermaßen unterschieden:
  1. Für vollständig unbebaute Mischgebiete:
  • die Ausarbeitung der Durchführungspläne für Mischgebiete wird von den Gemeinden beauftragt;
  • die Pläne werden gemäß Dekret des Landeshauptmannes vom 21. Februar 2023, Nr. 6 erarbeitet und genehmigt;
  • für die betreffenden Planungsgebiete wird ein Grünordnungsplan erstellt;
  1. Für bebaute Zonen (Mischgebiete, historischer Ortskern, Gebiete urbanistischer Neugestaltung):
  • die Ausarbeitung der Durchführungspläne, Wiedergewinnungspläne und Neugestaltungspläne für Mischgebiete (inkl. historischer Ortskern) und Gebiete urbanistischer Neugestaltung wird von den Gemeinden beauftragt;
  • für die betreffenden Planungsgebiete wird ein Grünordnungsplan erstellt.

Was benötigen Sie

Für das Ansuchen um Finanzierung benötigen Sie:Für die Auszahlung der Finanzierung benötigen Sie:
Es ist kein weiteres Ansuchen nötig. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage der im Ansuchen angegebenen Erklärungen.
Das Landesamt für Landschafts- und Gemeindeplanung führt geeignete Stichprobenkontrollen durch. Es überprüft das Vorhandensein der Voraussetzungen gemäß Punkt I der Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung Nr. 4 vom 14. Juli 2025.
Der Dienst ist unentgeltlich.
 

So geht es weiter

Innerhalb von 90 Tagen ab Ende der Einreichfrist um Finanzierung erfolgt die Gewährung der Finanzierung.

Zeiten und Fristen

Die Ansuchen können innerhalb 30. Juni 2026 gestellt werden.
 

Häufig gestellte Fragen

In welchem Ausmaß wird die Finanzierung gewährt?

Pauschale Kostenbeteiligung für Durchführungspläne für vollständig unbebaute Mischgebiete:
  • Fläche bis 1.000 m²: 0,00 Euro
  • Fläche > 1.000 – 2.000 m²: 5.000,00 Euro
  • Fläche > 2.000 – 3.000 m²: 7.500,00 Euro
  • Fläche > 3.000 – 4.000 m²: 10.000,00 Euro
  • Fläche > 4.000 – 5.000 m²: 12.500,00 Euro
  • Fläche > 5.000 – 7.500 m²: 17.500,00 Euro
  • Fläche > 7.500 – 10.000 m²: 20.000,00 Euro
  • Fläche > 10.000 – 12.500 m²: 22.500,00 Euro
  • Fläche > 12.500 – 15.000 m²: 25.000,00 Euro
  • Fläche > 15.000 – 17.500 m²: 27.500,00 Euro
  • Fläche > 17.500 – 20.000 m²: 30.000,00 Euro
  • Fläche über 20.000 m²: 35.000,00 Euro

Pauschale Kostenbeteiligung für Durchführungspläne für bebaute Zonen:
  • Fläche bis 1.000 m²: 0,00 Euro
  • Fläche > 1.000 – 2.000 m²: 7.500,00 Euro
  • Fläche > 2.000 – 3.000 m²: 10.000,00 Euro
  • Fläche > 3.000 – 4.000 m²: 15.000,00 Euro
  • Fläche > 4.000 – 5.000 m²: 20.000,00 Euro
  • Fläche > 5.000 – 7.500 m²: 25.000,00 Euro
  • Fläche > 7.500 – 10.000 m²: 30.000,00 Euro
  • Fläche > 10.000 – 12.500 m²: 35.000,00 Euro
  • Fläche > 12.500 – 15.000 m²: 40.000,00 Euro
  • Fläche > 15.000 – 17.500 m²: 45.000,00 Euro
  • Fläche > 17.500 – 20.000 m²: 50.000,00 Euro
  • Fläche über 20.000 m²: 55.000,00 Euro
Wenn Sie möchten, können Siei den Text auch rechtlich-administrativ weiter verfeinern.