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Dienstcode: 3289

Beiträge an Sozialgenossenschaften des Typs B für die Eingliederung benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt

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Beschreibung

Ansuchen um Gewährung des Beitrags an Sozialgenossenschaften Typ B für die Arbeitseingliederung benachteiligter Personen, einzureichen beim Amt für Menschen mit Behinderungen.

Vorschuss für laufende Ausgaben: Die Sozialgenossenschaften, denen im Vorjahr ein Beitrag gewährt wurde, können einen Vorschuss von bis zu 70 Prozent des im Vorjahr gewährten Beitrages zur Gewährleistung der Kontinuität der Tätigkeiten beantragen.


Wer kann den Dienst nutzen

Sozialgenossenschaften Typ B, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) des Gesetzes vom 8. November 1991, Nr. 381, gegründet und im gesamtstaatlichen Register eingetragen sind.
 

Voraussetzungen

  • Die Sozialgenossenschaft Typ B, für die Sie den Antrag stellen, hat nur dann Anspruch auf den Beitrag, wenn sie die Bestimmungen des Artikels 20-bis „Gewährung von Beiträgen“ des Landesgesetztes vom 13. April 1991, Nr. 13 „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“, in geltender Fassung, und des Beschlusses der Landesregierung vom 12. Dezember 2025, Nr. 1055 „Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen an Sozialgenossenschaften Typ B für die Arbeitseingliederung benachteiligter Personen“ erfüllt.
  • Das Ansuchen muss auf dem entsprechenden Vordruck abgefasst und vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der Sozialgenossenschaft unterzeichnet sein.

Was benötigen Sie

Für das Beitragsansuchen für die Arbeitseingliederung benachteiligter Personen in den Sozialgenossenschaften Typ B:

Allen Formularen für das Beitragsansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Kopie des Gründungsaktes und des Statuts (falls das Ansuchen das erste Mal eingereicht wird oder wenn dieselben Änderungen und Ergänzungen erfahren);
  • Erklärung bezüglich der Anwendung des Vorsteuereinbehaltes von 4 %;
  • kurzer Planungsbericht über die im Bezugsjahr vorgesehene Tätigkeit mit besonderem Augenmerk auf die Arbeitseingliederungen;
  • Lebenslauf der Sozialreferenten/Sozialreferentinnen;
  • Beschreibung des von der Genossenschaft verwendeten Konzeptes für die soziale und berufliche Eingliederung.

Im Falle des Ansuchens um einen Vorschuss von bis zu 70 % des im Vorjahr gewährten Beitrags: Formular Vorschuss.


So wird es gemacht

Für das Ansuchen:
  • Laden Sie die Formulare für das Beitragsansuchen herunter, füllen Sie sie aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei (Sie finden sie im Abschnitt „Was benötigen Sie“);
  • Übermitteln Sie das Beitragsansuchen an die PEC-Adresse der Abteilung Soziales, Amt für Menschen mit Behinderungen.

So geht es weiter

Das Amt prüft Ihren Antrag und die Voraussetzungen.

Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie einen Beitrag in Höhe von bis zu 15.000,00 Euro für jede Jahresvollzeitäquivalentstelle (38 Stunden), die von einer benachteiligten Person im Angestelltenverhältnis besetzt wird. Wenn Sie ein Ansuchen für mindestens 10 Personen mit Behinderungen stellen, erhöht sich der Beitrag für diese Personen um bis zu weitere 5.000 Euro.

Der Beitrag darf folgende Beträge nicht überschreiten:

  •  
  • für Menschen mit Behinderungen 75 % der zulässigen Kosten,
  • für benachteiligte Personen, ausgenommen Menschen mit Behinderungen, die seit gleich / weniger als 24 Monaten angestellt sind 50 % der zulässigen Kosten,
  • für benachteiligte Personen, die nicht den beiden vorhergehenden Kategorien angehören - Regelung De-minimis gemäß EU-Verordnung 2023/2831 - 75 % der zulässigen Kosten.

Sie müssen dann das Ansuchen um Auszahlung des Beitrags mit folgenden Anlagen einreichen:

  • für die Sozialgenossenschaften Typ B, die 2025 um einen Beitrag angesucht haben: Formular Abrechnung 2025,
  • Erklärung über die effektiv getätigten Ausgaben und Aufstellung der Ausgabenbelege,
  • quittierte originale Ausgabenbelege,
  • Erklärung über die Vorsteuereinbehaltspflicht.

Zeiten und Fristen

Für das Jahr 2026: Sie müssen das Ansuchen um Gewährung eines Beitrags innerhalb 2. März 2026 einreichen.

Für die darauffolgenden Jahre:

  • Sie müssen das Ansuchen um Gewährung eines Vorschusses vom 31. Oktober bis 15. Dezember des Jahres vor dem Bezugsjahr einreichen;
  • Sie müssen das Ansuchen um Gewährung eines Beitrags vom 31. Oktober bis 15. Dezember des Jahres vor dem Bezugsjahr einreichen;
  • Sie müssen das Ansuchen um Auszahlung innerhalb 30. April des Jahres, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt, einreichen.

Für das Jahr 2026 ist das Beitragsansuchen innerhalb 2. März 2026 mittels PEC beim zuständigen Amt für Menschen mit Behinderungen einzureichen.