Beschreibung
Ausstellung eines Jagdausweises, dessen Besitz notwendig ist, um die Jagd außerhalb der Provinz ausüben zu können - ausgenommen Privatjagden. Im Jagdausweis ist die gewählte Jagdart angegeben.

Ausstellung eines Jagdausweises, dessen Besitz notwendig ist, um die Jagd außerhalb der Provinz ausüben zu können - ausgenommen Privatjagden. Im Jagdausweis ist die gewählte Jagdart angegeben.
Alle Bürger und Bürgerinnen, die im Besitz eines gültigen Jagdgewehrscheins sind.
Sie müssen im Besitz einer Kopie des Jagdgewehrscheins sein.
Um einen Jagdausweis zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorlegen.
Antrag auf stempelfreiem Papier mit folgenden Angaben:
Kopie des Jagdgewehrscheins.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie können ihr Ansuchen elektronisch über den Online-Dienst myCIVIS einreichen, indem Sie wie folgt vorgehen:
Der Antrag wird geprüft und der Jagdausweis wird ausgestellt.
Sie müssen den Jagdausweis bis Juni des auf die Ausstellung folgenden Jahres an das Amt für Wildtiermanagement zurückgeben.
Die Jagdsaison beginnt am 1. März, den neue Ausweis erhält man durch Rückgabe des abgelaufenen.
Nein, pro Jagdsaison kann nur eine Jagdart gewählt werden.
Es muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Ein Duplikat des Jagdausweises kann bei der zuständigen Jagdbehörde unter Vorlage der Anzeige beantragt werden.
Für die Jagd außerhalb der Provinz - mit Ausnahme von privaten Jagdreservaten - ist ein Jagdausweis erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Jagdausweis - Autonome Provinz Bozen - Südtirol.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landhaus 6, Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 51 70 / +39 0471 41 51 71
E-Mail: wildtiermanagement@provinz.bz.it
PEC: wildtier.fauna.selvatica@pec.prov.bz.it
Website: forstdienst.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.