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Dienstcode: 3287

Beitrag für den Kauf von Maschinen für die Holzernte

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Beschreibung

Beitrag für den Ankauf von Maschinen für die Holzbringung zur Modernisierung des Maschinen- und Geräteparks für den Anbau, den Einschlag und den Abtransport von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Folgende forstwirtschaftliche Maschinen sind förderfähig:
  • Seilwinde für den Traktor mit folgender Unterscheidung:
    • bis 6 Tonnen Zugkraft;
    • 6 bis 8 Tonnen Zugkraft;
    • über 8 Tonnen Zugkraft.
  • Holzkran;
  • Mast für Seilkran;
  • Seilbahn/Seilkrananlage;
  • Prozessorkopf;
  • Laufwagen.
Alle anderen Forstmaschinen werden nicht finanziert.
  1. Die zugelassenen Mindestkosten pro Antrag betragen 5.000,00 Euro (ohne MwSt.), die max. anerkannten Kosten 200.000,00 Euro (ohne MwSt.).
  2. Anerkannt werden die Kosten laut Kostenvoranschlag und im Rahmen der von der Fachkommission festgelegten Höchstpreise.
  3. Der Beitrag beträgt 40 % der anerkannten Kosten ohne MwSt.
Die Maschine darf 5 Jahre lang nicht veräußert werden.

 

Wer kann den Dienst nutzen

Waldeigentümer/Waldeigentümerinnen:

  • Privatpersonen;
  • Interessentschaften;
  • Gemeinden;
  • Verwaltungen von Gemeinnutzungsgütern.

Schlägerungsunternehmen (Kleinstunternehmen).


Voraussetzungen

Waldeigentümer/Waldeigentümerinnen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen APIA und bei der Handelskammer als „landwirtschaftliche Betriebe“ (ATECO-Code 01 und/oder 02) eingetragen sein. Sie müssen mindestens 1 ha Wald besitzen, um eine Seilwinde kaufen zu können, und 5 ha für einen Holzkran.

Schlägerungsunternehmen (Kleinstunternehmen) müssen ihren Sitz in der Provinz Bozen haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen APIA und bei der Handelskammer als „Holzfäller“ (ATECO-Code 02.20) eingetragen sein.


Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Anlagen

  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises der antragstellenden Person, wenn es sich um eine Privatperson handelt, oder des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin, wenn der Antrag von einer privaten oder öffentlich-rechtlichen Einrichtung gestellt wird;
  • Kostenvoranschlag für die benötigten Maschinen.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.

So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen stellen, indem Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich an das Amt für Bergwirtschaft senden per:


So geht es weiter

Die Anträge werden ausgewählt und es wird eine Rangliste erstellt.
 


Zeiten und Fristen

Der Antrag kann innerhalb des vom zuständigen Amt von Jahr zu Jahr festgelegten Zeitraums gestellt werden.