Beschreibung
Folgende forstwirtschaftliche Maschinen sind förderfähig:
- Seilwinde für den Traktor mit folgender Unterscheidung:
- bis 6 Tonnen Zugkraft;
- 6 bis 8 Tonnen Zugkraft;
- über 8 Tonnen Zugkraft.
- Holzkran;
- Mast für Seilkran;
- Seilbahn/Seilkrananlage;
- Prozessorkopf;
- Laufwagen.
- Die zugelassenen Mindestkosten pro Antrag betragen 5.000,00 Euro (ohne MwSt.), die max. anerkannten Kosten 200.000,00 Euro (ohne MwSt.).
- Anerkannt werden die Kosten laut Kostenvoranschlag und im Rahmen der von der Fachkommission festgelegten Höchstpreise.
- Der Beitrag beträgt 40 % der anerkannten Kosten ohne MwSt.
