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Dienstcode: 3286

Preis für die Ausbildung von Lehrlingen im Tourismussektor 2024–2026

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Beschreibung

Dabei handelt es sich um eine Prämie für Betriebe, die Lehrlinge gemäß der „Ordnung der Lehrlingsausbildung" ausbilden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen zu fördern, Ausbildungsbetriebe zu unterstützen und die Südtiroler Wirtschaft durch die Entwicklung qualifizierter Fachkräfte zu stärken.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Lehrbetriebe, die im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind;
  • freiberuflich Tätige, die in den Listen oder Verzeichnissen laut Artikel 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind;
  • Selbstständige.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf die wirtschaftliche Taetigkeit sowie auf die Art des aktivierten Lehrverhaeltnisses:
  1. Die Prämie kann nur für Auszubildende der traditionellen Lehre gewährt werden, die in Lehrbetrieben ausgebildet werden, die in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaft in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind;
  2. Die Auszubildenden müssen die im Ausbildungsbetrieb vorgesehene berufspraktische Ausbildungszeit abgeschlossen haben;
  3. Die Auszubildenden müssen die Lehrabschlussprüfung bestanden haben;
  4. mindestens die Hälfte der Lehrzeit muss im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert worden sein;
  5. Die Prämie kann nur einmal pro Lehrling und Ausbildungsbetrieb beantragt werden;
  6. Die Lehrzeit kann auch in Partnerunternehmen (d. h. in beteiligten oder verbundenen Unternehmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014) absolviert werden;
  7. Bei Saisonlehrverhältnissen gelten acht Monate Lehrzeit als ein volles Lehrjahr;
  8. Zur Berechnung der Lehrzeit werden nur ganze Monate berücksichtigt.


So wird es gemacht

Über den Online-Dienst myCIVIS, indem Sie diese Schritte befolgen:
  1. klicken Sie auf folgenden Link: Online-Dienst myCIVIS und melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
  2. laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (Sie finden sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“);
  3. geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

Sie können Ihren Antrag nur online über den E-Government-Dienst der Provinz „Prämie für die Ausbildung von Lehrlingen einreichen.
 

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingereicht wurde;
  3. die Prämie beträgt 2.000,00 Euro, wenn der oder die Auszubildende die gesamte Lehrzeit im Lehrbetrieb absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat;
  4. wenn der oder die Auszubildende mindestens die Hälfte der vorgesehenen Lehrzeit im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat, beträgt die Prämie 1.000,00 Euro.

Zeiten und Fristen

  • der Antrag ist innerhalb von 90 Tagen ab Bestehen der Lehrabschlussprüfung einreichen;
  • der Dienst ist für den Zeitraum 2024 - 2026 aktiv.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Prämie mehrmals beantragen?

Es können auch mehrere Anträge pro Jahr gestellt werden. Jedes Mal, wenn ein Auszubildender oder eine Auszubildende die Voraussetzungen für die Kriterien erfüllt.

Kann ich die Prämie für mehrere Auszubildende mit einem einzigen Antrag beantragen?

Ja, die Prämie kann für mehrere Auszubildende mit einem Antrag beantragt werden, wenn sie die Voraussetzungen der Förderkriterien erfüllen.
 

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
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Zuständige Stelle

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben) / +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete) / +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)
E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: economia.provincia.bz.it

Funktionsbereich Tourismus

Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it